150’000 Züge – und der Regulierung immer einen Schritt voraus

von Luciano Ruggia

Noch vor wenigen Jahren versprachen Einweg-E-Zigaretten einige hundert Züge. Dann kamen die «Puffs» mit 5’000, 10’000 oder 15’000 Zügen auf den Markt. Heute scheint dieser Wettlauf jedes Mass verloren zu haben: In der Schweiz werden Geräte zum Verkauf angeboten, die mit 40’000, 50’000, 60’000, 100’000 und sogar 150’000 Zügen beworben werden.

Doch hinter dieser spektakulären Inflation der Zahlen verbirgt sich eine wahrscheinlich noch bedeutendere Entwicklung: Die «Big Puff» verändert ihre Form.

Wiederaufladbar, mit mehreren Tanks, mehreren Kartuschen und teilweise mehreren Aromen: Die Hersteller entwickeln neue Bauformen, welche die kommerziellen Merkmale der Puff beibehalten, sich technisch jedoch zunehmend von der klassischen Einweg-E-Zigarette entfernen.

Diese Entwicklung stellt die Regulierung vor eine erhebliche Herausforderung. Kaum ist eine Produktkategorie reguliert, erscheint bereits eine neue technische Architektur. Der Markt entwickelt sich in einem Tempo, mit dem Marktüberwachung und Vollzug der Gesetzgebung heute offenbar kaum Schritt halten können.

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WASPE, beworben mit 150’000 Zügen und einer Nikotinkonzentration von 5 % (50 mg/ml) – somit 2,5-mal höher als die in der Schweiz zulässige Höchstkonzentration –, auf einer auf den Schweizer Markt ausgerichteten Website zum Preis von CHF 39.95 angeboten. Der Kauf kann ohne jegliche wirksame Alterskontrolle und mit einfacher Bezahlung per TWINT durchgeführt werden. Alle Screenshots wurden am 24. August 2026 aufgenommen.

Von 12’000 bis 150’000 Zügen auf einer Website für den Schweizer Markt

Dabei handelt es sich nicht nur um Produkte, die auf asiatischen Plattformen zu finden sind. Die AT Schweiz hat Geräte dieser Art identifiziert, die direkt Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten angeboten werden.

Der Online-Shop Only4Today weist seine Preise in Schweizer Franken aus, akzeptiert unter anderem Zahlungen per TWINT und bietet Postlieferungen innerhalb der Schweiz an. Bereits sein Sortiment verdeutlicht die derzeitige Eskalation:

  • RandM Tornado: 12’000 bis 15’000 Züge;
  • VOZOL Rave: 40’000 Züge;
  • VOZOL Ice & Sweet und Star Click: 50’000 Züge;
  • WASBAR: 60’000 Züge;
  • Vapsolo Quads 4-in-1: 80’000 Züge;
  • WASPE 4-in-1: 100’000 Züge;
  • WASPE 6-in-1: 150’000 Züge.

Das Modell mit angeblich 100’000 Zügen wird für rund 36 Franken angeboten, jenes mit 150’000 Zügen für rund 40 Franken.

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Übersicht der auf der Schweizer Website only4today.shop angegebenen Preise.

Innerhalb weniger Jahre hat sich der Markt damit von einigen hundert Zügen zu sechsstelligen Zahlen entwickelt.

Diese Zahlen müssen selbstverständlich als das betrachtet werden, was sie sind: Werbeversprechen der Hersteller. Es gibt keine standardisierte Methode, die gewährleisten würde, dass ein mit 150’000 Zügen beworbenes Gerät tatsächlich 150’000 Züge ermöglicht.

Doch selbst wenn Angaben wie «100K» oder «150K» teilweise Marketing sind, geben die für diese Produkte beworbenen Flüssigkeitsmengen und technischen Konstruktionen erheblichen Anlass zur Sorge.

Bis zu 64 ml Flüssigkeit für ein einziges Gerät

Der Hersteller des WASPE AIVIOU 150K bewirbt sein Produkt mit bis zu 150’000 Zügen und gibt eine Gesamtkapazität von bis zu 64 ml E-Liquid an.

Das Gerät verfügt über einen per USB-C wiederaufladbaren Akku, mehrere Coils sowie ein System, das verschiedene Aromen in einem einzigen Gerät ermöglicht. Je nach Markt werden zudem Varianten mit unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen angeboten.

Zum Vergleich: Die Schweizer Gesetzgebung begrenzt die Kapazität von Tanks bei Einweg-E-Zigaretten sowie von Einwegkartuschen mit Nikotin auf 2 ml. Nachfüllbehälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit dürfen höchstens 10 ml enthalten.

Ein beworbenes Volumen von 64 ml entspricht somit 32 Tanks à 2 ml.

Dies bedeutet nicht automatisch, dass ein System mit mehreren Tanks oder Kartuschen rechtlich als ein einziger Einwegtank mit 64 ml einzustufen ist. Genau hier beginnt jedoch das Problem: Die technischen Architekturen entwickeln sich weiter und werden immer komplexer, während die Regulierung weitgehend auf Produktkategorien beruht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt definiert wurden.

Eine WASPE 150K mit einer Nikotinkonzentration von 5 % enthält 64 ml Flüssigkeit mit rund 50 mg/ml, also insgesamt etwa 3’200 mg (3,2 g) Nikotin. Zum Vergleich: Ein Raucher nimmt pro Zigarette durchschnittlich in der Grössenordnung von 1 mg Nikotin auf. Die gesamte in einem einzigen solchen Gerät enthaltene Nikotinmenge entspricht somit grössenordnungsmässig der Nikotinmenge, die beim Konsum von etwa 3’000 Zigaretten bzw. rund 150 Packungen à 20 Zigaretten aufgenommen wird. Dieser Vergleich bezieht sich ausschliesslich auf die Nikotinmenge und bedeutet nicht, dass die Nutzung einer solchen E-Zigarette tatsächlich dem Rauchen von 3’000 Zigaretten entspricht: Welcher Anteil des in der Flüssigkeit enthaltenen Nikotins tatsächlich aerosolisiert und anschliessend vom Nutzer aufgenommen wird, hängt stark vom Gerät und von der Art der Nutzung ab.

Wir haben es getestet: keine wirksame Alterskontrolle

Die AT Schweiz wollte über die reine Beobachtung der im Internet verfügbaren Angebote hinausgehen und prüfen, unter welchen Bedingungen diese Produkte in der Schweiz tatsächlich gekauft werden können.

Deshalb haben wir unter verschiedenen Identitäten mehrere Testkäufe auf der Website Only4Today durchgeführt. Bestellt wurden unter anderem E-Zigaretten, die mit einer sehr hohen Anzahl von Zügen beworben werden, sowie in einzelnen Fällen Produkte mit einer angegebenen Nikotinkonzentration von 5 % – also 50 mg/ml, obwohl die in der Schweiz zulässige Höchstkonzentration bei 20 mg/ml liegt.

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Illegales Produkt: WASPE 100K mit 5 % Nikotin (50 mg/ml), von AT Schweiz ohne jegliche wirksame Alterskontrolle gekauft.

Das Ergebnis dieser Testkäufe ist besonders besorgniserregend.

Bei unseren verschiedenen Bestellungen wurde keine wirksame Kontrolle des Alters der Käuferin oder des Käufers durchgeführt.

Die Produkte konnten ausgewählt, bestellt und unter anderem per TWINT bezahlt werden, ohne dass ein Ausweisdokument oder ein anderer Nachweis verlangt wurde, mit dem das Alter der kaufenden Person hätte festgestellt werden können.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) ist die Abgabe von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verboten. Im Online-Handel kann dieses Verbot jedoch nur wirksam sein, wenn Mechanismen bestehen, die tatsächlich überprüfen, ob die kaufende Person das gesetzliche Mindestalter erreicht hat.

Eine einfache Erklärung der Volljährigkeit oder der Besitz eines Zahlungsmittels stellt für sich allein keine zuverlässige Alterskontrolle dar.

Unsere Testkäufe weisen somit auf ein doppeltes potenzielles Problem bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin: einerseits Produkte, deren beworbene Eigenschaften die in der Schweizer Gesetzgebung vorgesehenen Grenzwerte zu überschreiten scheinen; andererseits das Fehlen einer wirksamen Alterskontrolle bei mehreren von der AT Schweiz durchgeführten Käufen.

Besonders besorgniserregend ist, dass hierfür weder besondere Kenntnisse noch eine Suche in versteckten Bereichen des Internets erforderlich sind. Diese Produkte werden offen auf einem auf den Schweizer Markt ausgerichteten Webshop angeboten und können von praktisch jeder Person – auch von Minderjährigen – mit einem der in der Schweiz gebräuchlichsten Zahlungsmittel bezahlt werden.

Die «Big Puff» verschwindet nicht – sie verändert ihre Form

Das Problem geht jedoch weit über einen einzelnen Webshop oder einige wenige Produkte hinaus.

Die ersten Puffs waren technisch relativ einfach aufgebaut: ein Akku, ein vorgefüllter Tank und ein Verdampferkopf. War die Flüssigkeit oder der Akku aufgebraucht, wurde das gesamte Gerät entsorgt.

Die neue Generation ist wesentlich komplexer.

Wiederaufladbare Akkus, vorgefüllte oder austauschbare Kartuschen, mehrere Tanks, mehrere Coils und mehrere Aromen im selben Gerät ermöglichen hybride Systeme, die sich immer schwieriger in die traditionellen regulatorischen Kategorien einordnen lassen.

Diese Entwicklung ist nicht auf die Schweiz beschränkt.

Jüngste Beobachtungen des US-Marktes deuten darauf hin, dass reine Einweggeräte gegenüber Systemen mit vorgefüllten oder wiederaufladbaren Kartuschen an Boden verlieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Modell der «Big Puff» verschwindet.

Die grosse Kapazität verlagert sich lediglich auf andere technische Architekturen.

Mit anderen Worten: Die Regulierung der «Einweg»-Form allein reicht nicht notwendigerweise aus, um das dahinterstehende Geschäftsmodell zu regulieren.

Eine Regulierung kann auf Einweggeräte abzielen; die Hersteller können darauf reagieren, indem sie einen wiederaufladbaren Akku hinzufügen. Eine Begrenzung eines einzelnen Tanks kann Systeme mit mehreren Kartuschen oder Kammern begünstigen. Sobald eine bestimmte Architektur problematisch oder reguliert wird, kann rasch eine neue Generation an ihre Stelle treten.

Es handelt sich um ein regelrechtes regulatorisches Wettrüsten.

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Einweg-Puffs mit sehr hoher Kapazität sind auf dem Markt weiterhin stark vertreten.

40K, 60K, 100K, 150K: Die Überbietung wird zum Verkaufsargument

Die Inflation der Zahl der Züge ist nicht nur eine Folge der technischen Entwicklung. Sie ist selbst zu einem zentralen Element des Marketings geworden.

Verpackungen und Produktnamen stellen die Zahlen inzwischen prominent heraus, als handle es sich um aufeinanderfolgende Produktgenerationen: 40K, 50K, 60K, 80K, 100K, 150K.

Hinzu kommen mehrere Aromen, digitale Displays, Akku- und Liquidanzeigen, Leistungs- oder Luftstromregulierung sowie verschiedene Nutzungsmodi. Bei manchen Geräten kann sogar zwischen verschiedenen Aromen gewechselt werden, ohne die E-Zigarette auszutauschen.

Damit sind wir weit entfernt von dem Bild, das teilweise noch immer mit der E-Zigarette verbunden wird: einem einfachen Gerät, das einem erwachsenen Raucher ermöglichen soll, seine Zigarette durch ein nikotinhaltiges Produkt zu ersetzen.

Es handelt sich inzwischen um eine sich extrem schnell entwickelnde Industrie elektronischer Konsumprodukte, in der Neuheit, Kapazität, Anzahl der Aromen, technologische Raffinesse und die Überbietung beworbener Leistungsmerkmale eigenständige Verkaufsargumente darstellen.

Wiederaufladbar bedeutet nicht nachhaltig

Diese Entwicklung wirft auch erhebliche Umweltprobleme auf.

Die Tatsache, dass ein Akku per USB aufgeladen werden kann, macht ein Produkt nicht automatisch nachhaltig.

Diese Geräte enthalten weiterhin Kunststoff, einen Lithium-Akku, elektronische Komponenten, Coils und Tanks. Sobald die Coils oder andere nicht austauschbare Bestandteile das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, wird ein erheblicher Teil – oder sogar das gesamte Gerät – zu Elektroschrott.

Die Grenze zwischen «Einweg» und «wiederaufladbar» kann aus ökologischer Sicht daher wesentlich weniger relevant sein, als es die kommerzielle Terminologie vermuten lässt.

Ein Produkt, das einige Wochen genutzt und danach weggeworfen wird, bleibt grundsätzlich ein extrem kurzlebiges Produkt – selbst wenn sein Akku in dieser Zeit mehrfach aufgeladen wurde.

Das Problem in der Schweiz ist nicht mehr nur das Gesetz, sondern dessen Vollzug

Seit dem 1. Oktober 2024 verfügt die Schweiz mit dem Tabakproduktegesetz über eine bundesrechtliche Regelung für E-Zigaretten, die insbesondere deren Abgabe an Minderjährige verbietet.

Auf dem Papier bestehen die Regeln also.

Doch eine Regel entfaltet nur dann Wirkung, wenn ihre Einhaltung überwacht wird.

Die von der AT Schweiz durchgeführten Testkäufe werfen diesbezüglich sehr konkrete Fragen auf. Wie können E-Zigaretten mit einer angegebenen Nikotinkonzentration von 5 % Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten angeboten werden? Wie werden Produkte mit derart hohen beworbenen Kapazitäten kontrolliert? Und wie ist es möglich, dass mehrere Bestellungen ohne wirksame Alterskontrolle durchgeführt werden können?

Grundsätzlicher stellt sich die Frage: Wer überwacht den Online-Handel, und was geschieht, wenn ein potenziell nicht konformes Produkt identifiziert wird?

Dieses Beispiel macht eine grundlegende Schwäche des heutigen Systems sichtbar. Das TabPG kann Nikotingrenzwerte festlegen, Kapazitäten regulieren und den Verkauf an Minderjährige verbieten; wenn der Markt jedoch nicht systematisch überwacht und die Vorschriften nicht tatsächlich durchgesetzt werden, drohen diese Schutzbestimmungen weitgehend theoretisch zu bleiben.

Die Frage ist deshalb nicht nur, ob die Gesetzgebung verschärft werden muss. Ebenso wichtig ist sicherzustellen, dass die bereits bestehenden Vorschriften tatsächlich vollzogen werden.

Das Angebot überwachen – nicht nur den Konsum

Dieses technologische Wettrennen zeigt schliesslich, weshalb die Überwachung von E-Zigaretten nicht allein auf Bevölkerungsbefragungen beruhen kann.

Wenn ein neuer Produkttyp in Konsumstatistiken sichtbar wird, kann sich der Markt bereits zur nächsten Generation weiterentwickelt haben.

Die Hersteller hingegen verfügen praktisch in Echtzeit über Informationen. Online-Verkäufe, Daten nach Marken und Modellen, Rückmeldungen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Trends in sozialen Medien ermöglichen es ihnen, rasch zu erkennen, was funktioniert, und die Produktion entsprechend anzupassen.

Der Zyklus kann extrem kurz sein:

Verkäufe und Reaktionen der Konsumentinnen und Konsumenten → Marktanalyse → Anpassung der Produktion → neue Produktgeneration → neue Verkäufe.

Die Schweiz muss in der Lage sein, den Markt mit vergleichbarer Geschwindigkeit zu beobachten.

Dazu braucht es eine aktive Überwachung des Angebots: systematische Beobachtung des Online-Handels, Identifikation neuer Produkte, Testkäufe, Kontrolle der angegebenen oder tatsächlichen Kapazitäten und Nikotinkonzentrationen, Überprüfung der Systeme zur Alterskontrolle, Identifikation der Importeure sowie Prüfung neuer technischer Architekturen.

Dass die AT Schweiz im Internet Geräte identifizieren und bestellen kann, die mit bis zu 150’000 Zügen beworben werden, zeigt, dass diese Marktüberwachung keineswegs eine abstrakte Frage ist.

Ein ausländisches Angebot, das aus der Schweiz direkt zugänglich ist

Das Problem beschränkt sich nicht auf Online-Shops, die in der Schweiz ansässig sind oder sich direkt an den Schweizer Markt richten. Es ist auch äusserst einfach, dieselben Produkte auf ausländischen Websites zu bestellen, die direkt in die Schweiz liefern. Mehrere europäische Webshops verkaufen E-Zigaretten, die mit 60’000, 100’000 oder sogar 150’000 Zügen beworben werden, teilweise mit Nikotinkonzentrationen von bis zu 5 % (50 mg/ml), und führen die Schweiz ausdrücklich als Lieferland auf. Einige werben sogar mit Lieferzeiten von nur wenigen Tagen aus Lagern innerhalb der Europäischen Union. Mit nur wenigen Klicks können Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz somit auf ein internationales Angebot von Produkten zugreifen, die weit über die in der Schweizer Gesetzgebung vorgesehenen Grenzwerte hinausgehen. Dies verdeutlicht die erheblichen Herausforderungen, die der grenzüberschreitende Online-Handel für die Marktüberwachung und den wirksamen Vollzug der gesetzlichen Vorschriften darstellt.

Nach 150’000 Zügen – was kommt als Nächstes?

Die jüngere Geschichte der E-Zigaretten sollte Anlass zur Vorsicht geben.

Aus 600 Zügen wurden 5’000. Dann 10’000, 20’000, 50’000 und 100’000. Inzwischen sind wir bei 150’000 angekommen.

Gleichzeitig wird die früher vollständig wegwerfbare Puff wiederaufladbar, mit mehreren Kartuschen, mehreren Tanks und mehreren Aromen ausgestattet.

Angesichts dieser Entwicklung überlagern sich in der Schweiz zwei Probleme.

Das erste ist regulatorischer Natur: Die Kategorien und Vorschriften müssen mit einem Markt Schritt halten können, der die technische Architektur seiner Produkte sehr schnell verändert.

Das zweite betrifft den Vollzug: Die bereits bestehenden Vorschriften – insbesondere bezüglich Nikotin und Jugendschutz – müssen tatsächlich kontrolliert und durchgesetzt werden.

Die von der AT Schweiz durchgeführten Testkäufe zeigen, wie dringlich diese zweite Frage ist.

Ein Verkaufsverbot an Minderjährige ohne wirksame Alterskontrolle bietet keinen Schutz. Ein gesetzlicher Grenzwert ohne Marktüberwachung bietet keine Gewähr. Und eine Regulierung, die stets nur der vorherigen Produktgeneration hinterherläuft, wird gegenüber der Industrie ständig im Rückstand bleiben.

Die AT Schweiz fordert deshalb erneut eine Verstärkung der Überwachung des E-Zigaretten-Marktes in der Schweiz. Dazu gehören insbesondere systematische Kontrollen des Online-Handels und Testkäufe sowie eine rasche Klärung des regulatorischen Status der neuen Systeme mit sehr hoher Kapazität.

Denn während wir noch über «Puffs» diskutieren, ist der Markt bereits bei 100’000 und 150’000 Zügen angekommen.

Heute 150’000. Und morgen?

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