- 01.10.2026
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Zwei Jahre TabPG: ein Gesetz, das vom Nikotinmarkt bereits überholt wird
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes (TabPG) fällt die Bilanz gemischt aus.Die Schweiz hat endlich unverzichtbare nationale Regeln eingeführt, insbesondere das Abgabeverbot an Minderjährige und die Regulierung neuer Nikotinprodukte. Doch ungenügende Kontrollen, ein uneinheitlicher Vollzug und die rasche Marktentwicklung zeigen bereits die Grenzen des Gesetzes.
Das TabPG trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Es legte das Mindestalter für die Abgabe auf 18 Jahre fest, schuf eine nationale Rechtsgrundlage für Testkäufe, regulierte E-Zigaretten und weitere Nikotinprodukte und weitete die Bestimmungen zum Passivrauchschutz auf bestimmte dieser Produkte aus.
Diese Fortschritte waren notwendig und ermöglichten es der Schweiz, einen Teil ihres regulatorischen Rückstands aufzuholen. Doch nach zwei Jahren Vollzug stellt sich eine zentrale Frage: Kann die Regulierung die Bevölkerung dauerhaft vor einem Markt schützen, der sich rasant verändert?
Für die AT Schweiz ist dies noch nicht der Fall.
18 Jahre auf dem Papier – aber auch in der Realität?
Seit Oktober 2024 dürfen Tabak- und Nikotinprodukte, die dem TabPG unterstehen, nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Die ersten offiziellen Ergebnisse zeigen jedoch eine besorgniserregende Lücke zwischen Vorschrift und Vollzug.
2025 meldeten nur fünf Kantone dem BAG Testkäufe gemäss den Vorgaben des TabPG. Bei 286 Testkäufen wurden 77 Verstösse festgestellt – fast 27 %. Mehr als die Hälfte betraf die Abgabe von E-Zigaretten.
Auch der Onlineverkauf ist problematisch: Die Beobachtungen und Testkäufe der AT Schweiz zeigen, dass manche Alterskontrollen ungenügend sind oder leicht umgangen werden können.
Der Markt ist schneller als das Gesetz
Das TabPG erfasst E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und verschiedene Nikotinprodukte. Doch der Markt entwickelt sich bereits schneller, als der regulatorische Rahmen reagieren kann.
Illegale Puff, von der AT Schweiz online ohne jegliche Alterskontrolle gekauft.
Die «Superpuffs» sind ein anschauliches Beispiel: Die AT Schweiz dokumentierte in der Schweiz den Onlineverkauf von Geräten, die mit bis zu 150’000 Zügen beworben werden und Nikotinkonzentrationen aufweisen, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Gleichzeitig erscheinen laufend neue Modelle, Substanzen, Aromen und Vermarktungsstrategien.
Für die AT Schweiz müssen die Behörden neue Produkte deutlich schneller erkennen und kontrollieren können und eingreifen, bevor sie sich grossflächig verbreiten. Auch die Regulierung von Aromen und anderen Merkmalen, die Produkte attraktiver machen, muss verschärft werden .
Zwei Jahre später sind die alten Packungen noch immer im Verkauf
Fünf Packungen, gekauft am 21. September 2026 im Coop Take-away am Eigerplatz in Bern. Von links nach rechts: L&M (PMI), Camel (JTI), Mary Long (BAT, produziert von PMI), Bay (Coop-Eigenmarke, produziert von PMI Holland) und Muratti (PMI).
Die Diskrepanz zwischen neuer Gesetzgebung und Vollzug zeigt sich bis in die Verkaufsregale: Zigaretten bekannter Marken mit den alten Gesundheitswarnungen sind im regulären Handel weiterhin erhältlich.
Die Übergangsbestimmungen erlauben zwar den Abverkauf von Produkten, die nach altem Recht bis zum 30. September 2025 hergestellt oder importiert wurden. Doch inzwischen stellt sich eine konkrete Frage: Wer kontrolliert, ob die heute noch verkauften Packungen tatsächlich aus diesen alten Beständen stammen?
Die AT Schweiz dokumentiert diese Situation anhand von Packungen aus dem regulären Handel mit Fotos, Marken, Verkaufsorten und Kaufdaten.
Werbung: fünf Jahre bis zur Umsetzung eines Volksentscheids
Im Februar 2022 nahmen Volk und Stände die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» an. Das Parlament verabschiedete die entsprechende Revision des TabPG im Juni 2025, doch die neuen Bestimmungen sollen erst Anfang 2027 in Kraft treten.
Fast fünf Jahre nach der Abstimmung ist der von der Bevölkerung gewünschte Schutz somit noch immer nicht vollständig umgesetzt, während sich Produkte, Kommunikationskanäle und Marketingstrategien äusserst rasch weiterentwickeln.
Ein Bundesgesetz, 26 Realitäten?
Die Kantone spielen beim Vollzug des TabPG eine zentrale Rolle, insbesondere bei Marktkontrollen und Testkäufen. Dadurch können sich Kontroll- und Schutzniveau von Kanton zu Kanton erheblich unterscheiden.
Für die AT Schweiz sollte der nationale Schutz von Kindern, Jugendlichen und der Bevölkerung nicht so stark davon abhängen, in welchem Kanton jemand lebt oder ein Produkt kauft.
Jetzt muss aus Regulierung wirksamer Schutz werden
Die AT Schweiz fordert insbesondere:
- regelmässige Kontrollen und Testkäufe in der ganzen Schweiz, einschliesslich online, verbunden mit ausreichend abschreckenden Sanktionen;
- eine systematische Marktüberwachung und Kontrolle der Übergangsbestimmungen, damit Herkunft und Konformität der verkauften Produkte überprüft werden können;
- eine deutlich schnellere Reaktion auf neue Produkte und Substanzen, um Verstösse und Umgehungsstrategien rasch zu erkennen;
- eine strengere Regulierung von Merkmalen, die Produkte besonders attraktiv machen, insbesondere von Aromen.
Das TabPG war notwendig und hat wichtige Lücken geschlossen. Doch zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten liegt die Regulierung bereits hinter einem Nikotinmarkt zurück, der sich laufend verändert.
«Das TabPG hat wichtige Lücken geschlossen, doch schon heute läuft es einem Markt hinterher, der sich viel schneller verändert als das Gesetz. Die Schweiz darf sich nicht damit begnügen, die Produkte von gestern zu regulieren: Sie muss die Bevölkerung auch vor den Produkten von morgen schützen können.»
Luciano Ruggia, Direktor der AT Schweiz