Tabak- und Nikotinprävention in den Kantonen

Für jeden Kanton finden Sie:

  • einen Link zum kantonalen Programm zur Gesundheitsförderung, Suchtprävention oder Tabakprävention;
  • einen Link zu den im Kanton verfügbaren Angeboten zur Prävention und zur Raucherentwöhnung;
  • einen Link zur Liste der Partner, mit denen der Kanton zusammenarbeitet.

Diese Informationen stammen von den Websites der zuständigen kantonalen Behörden. Sind sie nicht online veröffentlicht, wird kein Link angegeben.

Sie finden zudem eine Seite mit Auszügen der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Tabak- und Nikotinprävention sowie Links zu den geltenden Texten auf LexFind, einer Plattform der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz SSK.

Diese Auszüge dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Massgebend sind ausschliesslich die in den amtlichen Sammlungen veröffentlichten Fassungen der jeweiligen Erlasse.

Die kantonalen Seiten sind nur in der bzw. den Amtssprachen der betreffenden Kantone verfügbar.

Appenzell A. Rh. (im Aufbau)

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Jura (Französisch)

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