Tessin: Verstärkte Kontrollen und Aufsicht zum Schutz von Jugendlichen vor Tabak und Nikotin

Anlässlich des Weltnichtrauchertages vom 31. Mai hat der Tessiner Staatsrat die neue Verordnung zum Schutz vor dem Rauchen verabschiedet, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Die Revision passt das kantonale Recht an das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) an und stärkt die Kontroll- und Aufsichtsinstrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Piu Controlli Piu Protezione

Die neue Verordnung gilt für herkömmliche Tabakprodukte, erhitzte Tabakprodukte, elektronische Zigaretten mit oder ohne Nikotin, pflanzliche Rauchprodukte sowie Nikotinbeutel. Damit trägt der Tessiner Rechtsrahmen der Entwicklung des Marktes und der zunehmenden Verbreitung neuer nikotinhaltiger Produkte Rechnung.

In den vergangenen Jahren hat der Kanton Tessin eine Vorreiterrolle beim Schutz der Bevölkerung vor den Risiken von Tabak- und Nikotinprodukten eingenommen. Nach der Einführung des Rauchverbots in öffentlichen Innenräumen im Jahr 2007 und des Verkaufsverbots an Minderjährige im Jahr 2013 wurden diese Einschränkungen 2023 auch auf elektronische Zigaretten und ähnliche Produkte ausgeweitet.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Verstärkung der Kontrollen zur Einhaltung des Verkaufsverbots an Minderjährige. Die Testkäufe, die bisher vor allem Präventions- und Informationszwecken dienten, werden künftig vom Kantonslabor durchgeführt, das dafür auch Dritte beiziehen kann. Dadurch können die Ergebnisse dieser Kontrollen künftig auch in Sanktionsverfahren verwendet werden.

Das Kantonslabor übernimmt zudem die Verantwortung für die Marktüberwachung und die Durchsetzung der im Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen. Das Kantonsarztamt bleibt für Präventions-, Informations- und Sensibilisierungsaufgaben zuständig, während das Gesundheitsamt die Verfolgung von Verstössen gegen die Bestimmungen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabak- und Nikotinprodukten übernimmt.

Für AT Schweiz stellt die Verstärkung der Kontrollen einen wichtigen Schritt dar. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die meisten Nikotinabhängigkeiten während der Jugend entstehen. Verkaufsbeschränkungen für Minderjährige sind nur dann wirksam, wenn sie von regelmässigen Kontrollen und einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen begleitet werden.

AT Schweiz begrüsst die Verabschiedung dieser neuen Verordnung und wird sich weiterhin für Massnahmen einsetzen, die den Zugang von Jugendlichen zu Tabak- und Nikotinprodukten einschränken – im Einklang mit den gesundheitspolitischen Zielen auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene.

Link: Comunicato stampa, Consiglio di Stato, 29 maggio 2026: https://www4.ti.ch/tich/area-media/comunicati/dettaglio-comunicato/?NEWS_ID=259622

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