50 mg/ml Nikotin mit wenigen Klicks: Europa und der Parallelmarkt für nicht konforme E-Zigaretten

von Luciano Ruggia

Am Dienstag zeigte die AT Schweiz auf, dass E-Zigaretten, die mit bis zu 150’000 Zügen und einem Nikotingehalt von bis zu 5 % beworben werden, in der Schweiz gekauft werden können. Doch das Problem reicht weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Eine kurze Internetrecherche der AT Schweiz zeigt Dutzende von Onlineshops, die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten offen E-Zigaretten mit 5 % Nikotin – also 50 mg/ml – anbieten. Teilweise werden diese sogar direkt aus Lagern innerhalb der Europäischen Union versandt. Was wir innerhalb weniger Stunden gefunden haben, dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein.

In unserem am 25. August veröffentlichten Artikel «150’000 Züge und der Regulierung immer eine Nasenlänge voraus» zeigte die AT Schweiz, wie eine neue Generation von E-Zigaretten mit extrem hoher Kapazität bereits für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten erhältlich ist.

Im Rahmen unserer Testkäufe konnten wir unter anderem WASPE-Geräte erwerben, die mit 100’000 beziehungsweise 150’000 Zügen und mit Nikotinkonzentrationen von bis zu 5 %, also rund 50 mg/ml, beworben wurden.

In der Schweiz beträgt die zulässige Höchstkonzentration jedoch 20 mg/ml. Bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen ist das Tankvolumen zudem auf 2 ml begrenzt. Das Bundesamt für Gesundheit weist inzwischen ausdrücklich darauf hin, dass das Bundesgericht bestätigt hat, dass sich diese Grenze auf das tatsächliche Fassungsvermögen des Tanks bezieht und nicht durch das Hinzufügen einer zusätzlichen Kartusche umgangen werden kann.

Wir wollten deshalb wissen, ob der von uns untersuchte Schweizer Webshop einen Einzelfall darstellt.

Die Antwort ist eindeutig: Nein.

Superpuffs EU 1

Wenige Suchanfragen genügen

Die AT Schweiz führte eine explorative Internetrecherche mit sehr einfachen Kombinationen von Suchbegriffen wie «5% nicotine», «50 mg/ml», «50K», «100K», «150K», «EU warehouse» sowie den Namen einiger Produkte durch, die wir bereits bei unserer vorangegangenen Untersuchung identifiziert hatten.

Wir verwendeten weder besondere Ermittlungsmethoden noch versuchten wir, Zugang zu geschlossenen Netzwerken oder illegalen Plattformen zu erhalten.

Eine gewöhnliche Suche mit einer herkömmlichen Suchmaschine genügt.

Innerhalb weniger Stunden identifizierten wir zahlreiche Websites, die E-Zigaretten mit einem angegebenen Nikotingehalt von 5 %, also rund 50 mg/ml, anbieten.

Einige Angebote sind besonders spektakulär: beworbene Flüssigkeitsmengen von 25 ml, 50 ml, 60 ml oder 70 ml; 50’000, 100’000, 150’000 Züge oder mehr; 4-in-1- oder 6-in-1-Geräte; mehrere Geschmacksrichtungen in einem einzigen Gerät; wiederaufladbare Akkus sowie vorgefüllte Kartuschen oder Pods.

Noch beunruhigender ist, dass mehrere Anbieter ausdrücklich angeben, die Produkte befänden sich bereits in einem «EU Warehouse» und könnten innerhalb weniger Tage geliefert werden.

Zweieinhalbmal so viel Nikotin wie maximal erlaubt

Der Gegensatz zu den europäischen Rechtsvorschriften ist besonders auffällig.

Artikel 20 Absatz 3 der europäischen Richtlinie 2014/40/EU sieht vor, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, die in Verkehr gebracht werden, eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten dürfen. Bei Einweg-E-Zigaretten beziehungsweise Einwegkartuschen dürfen Tanks oder Kartuschen höchstens 2 ml enthalten; nikotinhaltige Nachfüllbehälter sind auf 10 ml begrenzt.

Ein Produkt mit 50 mg/ml liegt somit nicht nur geringfügig über diesem Grenzwert: Die angegebene Nikotinkonzentration beträgt das 2,5-Fache des europäischen Höchstwertes.

Wird ein Produkt beispielsweise gleichzeitig mit 17 ml und 50 mg/ml beworben, betrifft die Diskrepanz nicht mehr nur die Nikotinkonzentration. Auch Aufbau und angegebene Kapazität werfen offensichtliche Fragen hinsichtlich der Konformität mit den Vorschriften auf, die für die Produktkategorie gelten, unter der es vermarktet wird.

Eine kleine Auswahl der gefundenen Angebote

Die folgende Tabelle zeigt einen Teil der Angebote, die wir im Rahmen unserer explorativen Recherche gefunden haben. Sie stellt weder eine vollständige Marktübersicht noch eine vollständige Liste der betreffenden Anbieter dar. Angebote ändern sich schnell, und Websites können Produkte, Lagerbestände oder Angaben jederzeit ändern.

Auch die angegebene geografische Zuordnung ist mit Vorsicht zu interpretieren: Eine nationale Domain wie «.de» oder «.fr» beweist nicht, dass das Unternehmen, das die Website betreibt, tatsächlich in Deutschland oder Frankreich ansässig ist. Einige Websites richten sich eindeutig an europäische Märkte, scheinen aber von China aus betrieben zu werden.

Website / beobachtetes Angebot Produkt / Beispiel Angegebener Nikotingehalt Angegebene Kapazität / Züge Hinweise auf Markt / Versand
vozolpuff.de Vozol Star Click 50K 5 % 25 ml / 50’000 deutschsprachige Website / .de-Domain
euvapesales.com Vozol Star Click 50K 5 % 50’000 EU Warehouse
euvapesales.com Elf Bar Combo Pro 30K 5 % / 50 mg/ml 17 ml / 30’000 EU Warehouse
euvapesales.com Elf Bar Ice King 30K 5 % 17 ml / 30’000 EU Warehouse
euvapesales.com Elf Bar Moon Night 40K 5 % 22 ml / 40’000 EU Warehouse
euvapesales.com Bang Blaze 60K 2 oder 5 % bis 60 ml / 60’000 EU Warehouse
euvapesales.com UZY 150K bis 5 % 150’000 EU Warehouse
euvapesales.com Fizzy Max III Pro 120K 2 oder 5 % 70 ml / 120’000 EU Warehouse
vapesip.com Vozol Star Click 50K 5 % 50’000 beworben mit EU Warehouse Fast Shipping
euroecigstore.com Vozol Star Click 50K 5 % 50’000 europäischer/internationaler Shop
escovape.com Vozol Star Click 50K 5 % 50’000 Grosshandel mit Ausrichtung auf Europa
vozol-evape.de Vozol Star Click 50K bis 5 % ca. 50’000 deutschsprachige Website / .de-Domain
puff9k.com Vozol Star 50K bis 5 % 50’000 bewirbt europäisches Lager
onvaper.com Vozol Star Click 50K bis 5 % 50’000 mehrsprachige, auf Europa ausgerichtete Website
vozolvape.fr Vozol Star Click 50K bis 5 % 50’000 französischsprachige Website / .fr-Domain
vapeglobals.com Vozol Star Click 50K bis 5 % 50’000 internationaler Verkauf
24hvape.com Fizzy Max III 60K 2 oder 5 % 60’000 deutsche Version des Webshops
aiviouvapes.com Vozol Star Click 50K bis 5 % 50’000 internationaler Versand, u. a. aus China
aiviouvapes.com WASPE 4-in-1 bis 5 % 100’000 internationaler Versand
gleevape.com WASPE 4-in-1 bis 5 % 100’000 internationaler Grosshändler
cetovape.com WASPE 4-in-1 bis 5 % 100’000 internationaler Verkauf
starsvape.com WASPE/AIVIOU bis 5 % 100’000 mehrsprachige Website
es.teesxvape.com WASPE 6-in-1 bis 5 % 150’000 auf den spanischen Markt ausgerichtete Version
vapes001.com verschiedene «Big Puffs» 5 % / 50 mg/ml bis zu mehreren Dutzend ml eigene Kategorie für Produkte mit 5 %
vapebarmarket.com HITME HM20000 5 % / 50 mg/ml 20’000 Betreiber mit Sitzangabe in der Slowakei
sevape.se Vozol Neon 5 % / 50 mg/ml bis 60’000 auf den schwedischen Markt ausgerichtet
shopvaper.de Razz Bar / Vozol bis 5 % bis 50’000 deutschsprachig; internationaler Versand beworben
eufumot.com VABA V50K Pods 5 % 20 ml / 50’000 vorgefüllte Pods / europäischer Markt
euvapeonline.com Lost Angel Mate 50K 5 % / 50 mg/ml 20 ml / 50’000 austauschbare vorgefüllte Pods
euvapen.com Vozol Gear 50K 5 % / 50 mg/ml ca. 25 ml / 50’000 EU-Lager beworben
vapeglade.com Elf Bar GH33000 Pro 5 % / 50 mg/ml 33’000 Versand aus EU-Lager beworben
frivape.com Vozol Gear 50K 5 % / 50 mg/ml ca. 25 ml / 50’000 EU-Lager beworben
vapzvape.com Vozol Neon 45K bis 5 % / 50 mg/ml 45’000 internationaler Verkauf / EU
ramvape.com Elf Bar / Vozol bis 5 % 40’000–50’000 Angebot u. a. für den europäischen Markt
youpuff.cn Vozol Neon 60K bis 5 % ca. 30 ml / 60’000 chinesischer Betreiber, der u. a. europäischen Lagerbestand bewirbt

Diese Liste ist lediglich indikativ. Sie beruht auf einer kurzen Recherche der AT Schweiz und nicht auf einer systematischen Untersuchung des gesamten europäischen Marktes. Sie ist deshalb als illustrative Stichprobe – und sehr wahrscheinlich nur als Spitze des Eisbergs – zu verstehen.

«EU Warehouse»: Das Problem befindet sich bereits innerhalb Europas

Eines der beunruhigendsten Ergebnisse unserer Recherche sind Hinweise wie «EU Warehouse», «EU Stock» oder «European Warehouse».

In diesen Fällen geht es nicht mehr nur darum, dass einzelne europäische Konsumentinnen und Konsumenten Produkte bei einer chinesischen Plattform bestellen.

Einige Anbieter behaupten vielmehr, dass sich die Ware bereits in einem Lager innerhalb der Europäischen Union befindet.

EU Vape Sales liefert dafür ein besonders auffälliges Beispiel. Der Shop bietet unter anderem eine Elf Bar Combo Pro an, die laut eigener Produktbeschreibung 17 ml Flüssigkeit mit 50 mg/ml enthält. Gleichzeitig wird angegeben, dass das Produkt aus einem europäischen Lager versandt und innerhalb von drei bis sieben Tagen geliefert wird.

Derselbe Anbieter verkauft eine Elf Bar Moon Night mit 22 ml Flüssigkeit und 5 % Nikotin, ebenfalls aus einem europäischen Lager, sowie zahlreiche weitere Geräte mit sehr hoher Kapazität.

Auf der Website ist gleichzeitig eine WhatsApp-Nummer mit der Vorwahl +86, der internationalen Vorwahl Chinas, angegeben. Der Anbieter unterscheidet selbst zwischen Lieferungen aus seinem chinesischen Lager und Lieferungen aus seinem europäischen Lager.

Dies veranschaulicht die neue Geografie dieses Handels besonders deutlich: Der Verkäufer kann ausserhalb der Europäischen Union ansässig sein, während sich die Ware bereits innerhalb der EU befindet.

Manche Anbieter gehen bereits über 5 % hinaus

Unsere Recherche brachte noch eine weitere Überraschung.

Obwohl wir gezielt nach Produkten mit 5 % Nikotin suchten, stiessen wir auf Angebote mit noch höheren Konzentrationen.

EU Vape Sales führt unter seinen neuen Produkten derzeit ein Gerät namens Bang Leader Stoll 520K, das mit bis zu 520’000 Zügen beworben und mit Nikotinkonzentrationen von 3 %, 5 % oder 8 % angeboten wird.

Acht Prozent entsprechen – sofern die Prozentangabe nach der von diesen Verkäufern üblicherweise verwendeten Konvention erfolgt – rund 80 mg/ml: dem Vierfachen des europäischen Grenzwerts von 20 mg/ml.

Schon die Existenz solcher Angebote zeigt, wie schnell sich dieser Markt entwickelt. Unser vorheriger Artikel stellte die Frage: «Heute 150’000. Und morgen?»

Weniger als 24 Stunden Recherche liefern bereits einen Teil der Antwort: Einige Verkäufer werben inzwischen mit 300’000 und sogar mehr als 500’000 Zügen.

Superpuffs EU 2

Europäische Websites – die manchmal nur europäisch aussehen

Die Situation wird durch die mangelnde Transparenz vieler Webshops zusätzlich erschwert.

Eine Domain mit «.de», «.fr» oder «.se» oder die spanische Version einer Website kann bei Konsumentinnen und Konsumenten den Eindruck erwecken, sie würden bei einem nationalen Unternehmen einkaufen.

Das ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall.

Einige Websites enthalten nur wenige Informationen, anhand derer sich das rechtlich verantwortliche Unternehmen unmittelbar identifizieren lässt. Andere bieten ihre Seiten in mehreren europäischen Sprachen an, während sie gleichzeitig Kontaktdaten in China nennen. Wieder andere verbinden eine asiatische Unternehmensstruktur mit Warenbeständen innerhalb der Europäischen Union.

Ein Verkäufer sollte deshalb nicht allein aufgrund seines Domainnamens als «deutsch», «französisch» oder «spanisch» bezeichnet werden.

Diese Intransparenz wirft jedoch selbst eine zentrale Frage auf: Wer ist für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich?

Die europäische Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass bei einem Hersteller, der nicht in der Union niedergelassen ist, dem Importeur Verantwortung für die Konformität der auf dem europäischen Markt bereitgestellten Produkte zukommt.

Wenn Tausende von E-Zigaretten mit 50 mg/ml tatsächlich in europäischen Lagern liegen, müsste es folglich möglich sein, jene Wirtschaftsakteure zu identifizieren, die für ihre Einfuhr und Bereitstellung verantwortlich sind.

Ein Problem der europäischen Marktüberwachung

Die Ergebnisse unserer Recherche gehen damit weit über die Frage individueller Bestellungen bei chinesischen Websites hinaus.

Mindestens drei Vertriebswege können sich dabei überschneiden:

  1. Verkäufer, die scheinbar in einem europäischen Land ansässig sind und direkt Produkte mit 5 % anbieten;
  2. Betreiber ausserhalb der Europäischen Union, die nach eigenen Angaben über Warenbestände in europäischen Lagern verfügen;
  3. asiatische Anbieter, die Produkte direkt an europäische Konsumentinnen und Konsumenten versenden.

Besonders relevant ist die zunehmende Bedeutung europäischer Lager.

Wenn die Produkte bereits in das Gebiet der Europäischen Union gelangt sind, geht es nicht mehr nur um die Kontrolle kleiner Pakete an den Aussengrenzen. Es wird zu einer Frage der Überwachung des Binnenmarktes, der Rückverfolgbarkeit von Importeuren und Händlern und der wirksamen Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften.

Eine ebenso grosse Herausforderung für die Schweiz

Die Schweiz ist von diesem riesigen Online-Markt selbstverständlich nicht isoliert.

Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten haben heute direkten Zugang zu Hunderten ausländischer Onlineshops. Einige verfügen über deutsch- oder französischsprachige Benutzeroberflächen, bieten gewöhnliche elektronische Zahlungsmöglichkeiten an und werben mit internationalem Versand.

Die Nähe europäischer Lager kann die Lieferketten zusätzlich verkürzen.

Auch wenn nicht alle im Rahmen unserer Recherche identifizierten Websites zwingend in die Schweiz liefern und sich ihre Lieferbedingungen jederzeit ändern können, macht das Ausmass des internationalen Angebots deutlich, dass eine Strategie, die sich ausschliesslich auf die Kontrolle von Verkaufsstellen in der Schweiz stützt, nicht ausreichen kann.

Notwendig sind gleichzeitig die Identifizierung der Importeure, die systematische Beobachtung der Online-Angebote, die Zusammenarbeit mit europäischen Behörden sowie Mechanismen, die ein rasches Eingreifen ermöglichen, wenn offensichtlich problematische Produkte angeboten werden.

Was sich innerhalb weniger Stunden finden lässt, müssten auch die Behörden erkennen können

Dies ist vielleicht die beunruhigendste Erkenntnis.

Die AT Schweiz verfügt weder über einen Zollfahndungsdienst noch über eine Gewerbepolizei oder ein Labor für die Marktüberwachung.

Trotzdem genügen einige gewöhnliche Internetrecherchen, um Dutzende Angebote zu finden, die offen mit folgenden Angaben werben:

50 mg/ml. 5 %. 25 ml. 50 ml. 70 ml. 50’000 Züge. 100’000. 150’000. EU Warehouse. EU Stock.

Diese Produkte werden nicht im Darknet versteckt.

Sie werden von gewöhnlichen Suchmaschinen indexiert, mit Produktbildern, Preisen und Mengenrabatten für Grossbestellungen beworben und können per Mausklick in den Warenkorb gelegt werden.

Damit lässt sich eine zentrale Frage kaum vermeiden:

Wenn die AT Schweiz solche Angebote innerhalb weniger Stunden identifizieren kann, weshalb bleiben sie für europäische Konsumentinnen und Konsumenten so leicht zugänglich?

Die Spitze des Eisbergs

Unsere Recherche erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir haben lediglich eine begrenzte Zahl von Marken und Modellen untersucht – hauptsächlich solche, denen wir bereits im Rahmen unserer Schweizer Untersuchung begegnet waren. Wir haben weder sämtliche Sprachen und Länder noch alle Marktplätze oder Angebote in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten systematisch erfasst.

Trotzdem ist die Zahl der identifizierten Anbieter und Produkte bereits beträchtlich.

Alles deutet deshalb darauf hin, dass die hier präsentierten Beispiele nur die Spitze des Eisbergs darstellen.

Das Phänomen verdient eine systematische Untersuchung auf schweizerischer und europäischer Ebene: Kartierung der Anbieter, Identifizierung der Unternehmen und Importeure, Lokalisierung der Lager, Testkäufe, Laboranalysen der tatsächlich in den Produkten enthaltenen Nikotinkonzentrationen sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden.

Denn die Frage ist offensichtlich nicht mehr, ob E-Zigaretten mit 50 mg/ml in Europa erhältlich sind.

Sie sind erhältlich. Sie werden offen angeboten. Einige werden sogar als bereits innerhalb der Europäischen Union gelagert beworben.

Die eigentliche Frage lautet inzwischen: Wie kann ein derart sichtbares Angebot florieren, obwohl die gesetzlichen Grenzwerte ebenso klar und sichtbar sind?

Verwandte Artikel