Verbot von Wegwerf-E-Zigaretten: Immer mehr Kantone befassen sich mit einem Verbot

Im Vergleich zu unserer Meldung vom 28. Juli 2026 hat sich die Lage in den Kantonen weiterentwickelt.

Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten

Seit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichts ist die Debatte über kantonale Verbote von Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten in zwei Kantonen wieder aufgenommen worden.

Luzern – Im Kanton Luzern wurde am 7. September 2026 im Kantonsrat eine Motion zur Einführung eines solchen Verbots eingereicht. Der Antragstext wurde noch nicht veröffentlicht [1].

Tessin – In einer Antwort vom 9. September 2026 stimmte die Tessiner Regierung einer Motion aus dem Jahr 2024, in der die Exekutive aufgefordert wurde, Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten zu verbieten, in vollem Umfang zu. Dieser plant, bis Ende 2026 einen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes zur Umsetzung dieser Massnahme vorzulegen [2].

Bisher sind Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten nur in den Kantonen Wallis und Genf verboten.

Der Entscheid des Bundesgerichts bestärkt jedoch die Kantone, die den Verkauf von Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten beschränken möchten, in ihren Vorhaben. Der Freiburger Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf mit einem ähnlichen Verbot in die Vernehmlassung geschickt, und in den Parlamenten der Kantone Basel-Stadt, Bern, Jura, Neuenburg, Solothurn, Thurgau und Waadt wurden Motionen angenommen, mit denen die jeweilige Kantonsregierung aufgefordert wird, diese Produkte zu verbieten.

1 - M 929 - Motion Roth Simon und Mit. über ein kantonales Verbot von Einweg-E-Zigaretten

2 - Vietare i dispositivi elettronici monouso per il vaping (“puff”)

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