- 22.09.2026
- News
Verbot von Wegwerf-E-Zigaretten: Immer mehr Kantone befassen sich mit einem Verbot
Im Vergleich zu unserer Meldung vom 28. Juli 2026 hat sich die Lage in den Kantonen weiterentwickelt.
Seit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichts ist die Debatte über kantonale Verbote von Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten in zwei Kantonen wieder aufgenommen worden.
Luzern – Im Kanton Luzern wurde am 7. September 2026 im Kantonsrat eine Motion zur Einführung eines solchen Verbots eingereicht. Der Antragstext wurde noch nicht veröffentlicht [1].
Tessin – In einer Antwort vom 9. September 2026 stimmte die Tessiner Regierung einer Motion aus dem Jahr 2024, in der die Exekutive aufgefordert wurde, Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten zu verbieten, in vollem Umfang zu. Dieser plant, bis Ende 2026 einen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes zur Umsetzung dieser Massnahme vorzulegen [2].
Bisher sind Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten nur in den Kantonen Wallis und Genf verboten.
Der Entscheid des Bundesgerichts bestärkt jedoch die Kantone, die den Verkauf von Wegwerf- oder Einweg-E-Zigaretten beschränken möchten, in ihren Vorhaben. Der Freiburger Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf mit einem ähnlichen Verbot in die Vernehmlassung geschickt, und in den Parlamenten der Kantone Basel-Stadt, Bern, Jura, Neuenburg, Solothurn, Thurgau und Waadt wurden Motionen angenommen, mit denen die jeweilige Kantonsregierung aufgefordert wird, diese Produkte zu verbieten.
1 - M 929 - Motion Roth Simon und Mit. über ein kantonales Verbot von Einweg-E-Zigaretten
2 - Vietare i dispositivi elettronici monouso per il vaping (“puff”)