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16.06.2023 |News

E-Zigaretten: Die verpasste Chance bei der Tabaksteuer

E-Zigaretten werden zukünftig wieder der Tabaksteuer unterstellt, das ist gut. Zusätzliche Reformen wären aber notwendig gewesen.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz blick mit einem weinenden und einem lachenden Auge auf die vom Parlament beschlossene Besteuerung der E-Zigaretten.

Als Erfolg gewertet werden kann, dass der von der AT Schweiz 2019 in der Gesundheitskommission initiierte und von ihr nach Kräften unterstützte Vorstoss die E-Zigaretten wieder der Tabaksteuer zu unterstellen, grundsätzlich erfolgreich war.

Leider haben Bundesrat und Parlament es verpasst, mehr aus der sich bietenden Gelegenheit zu machen. Der AT Schweiz ist es nicht gelungen eine politische Mehrheit für eine weitergehende umfassende Revision des Tabaksteuergesetzes zu gewinnen, die unter anderem die Tabaksteuersätze für sämtliche Produkte angehoben hätte.

Das Fazit: Die Tabakprävention hat mit der Wiedereinführung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht – ein echter Sieg. Leider blieben uns weitergehende Erfolge im Parlament verwehrt.

Die AT Schweiz wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen auf weitere Anpassungen und Verbesserungen bei der Tabaksteuer hinarbeiten. Dazu gehören eine Anhebung der Tabaksteuer insgesamt, eine Optimierung der Berechnung der einzelnen Steuersätze oder die Ausweitung der Präventionsabgabe auf sämtliche Produkte.

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