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15.05.2020 |News

Ohrfeige für die Tabakindustrie: Sie muss ihre Preispolitik offenlegen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Zollverwaltung muss OxySuisse die Information zu den Verkaufspreisen der einzelnen Zigarettenmarken für 2014 und 2015 zur Verfügung stellen. Nach zähem dreijährigem Widerstand der Tabakmultis hat das Gericht in allen Punkten gegen sie entschieden. Der Verein OxySuisse, der sich für den Schutz von Nichtrauchern einsetzt, vermutet unter den drei grossen Tabakfirmen Absprachen bei den Zigarettenpreisen und will dies überprüfen.

Das Bundesverwaltungsgericht weisst die Argumente der Tabakindustrie mit scharfen Worten zurück: So spricht es von nicht hinreichend fundierten Beschwerden («griefs mal fondés») und Behauptungen ohne Begründung («allégations nullement expliquées»). Das Gericht geht sogar so weit und sagt die Position der Zigarettenmultis grenze an Böswilligkeit («frise la mauvaise foi»). Auch der Standpunkt der Zollverwaltung sei kaum nachvollziehbar («guère compréhensible»).

Die Tabakindustrie macht in der Schweiz kräftige Gewinne: In keinem anderen Land – zumindest in Europa – verdienen die Produzenten soviel Geld pro Zigarette wie in der Schweiz. Pro Päckchen (der meistgerauchten Marke) wird ein rekordverdächtiger Bruttogewinn von CHF 3.40 erzielt. Allein zwischen 2013 und 2019 erhöhte die Produzentin den Preis um 4,9 Prozent. Zum Vergleich: In Frankreich liegt der Gewinn pro Päckchen bei deutlich unter zwei Euro.

Grund dafür, dass dies der Öffentlichkeit nicht auffällt, ist, die im Vergleich mit vielen Ländern Europas tiefe Gesamtbesteuerung von Tabakprodukten in der Schweiz.

Sollte sich der Verdacht eines Preiskartells für Zigaretten in der Schweiz beweisen, gilt es folgende Massnahmen zu ergreifen:

- Anwenden des Kartellgesetzes zur Zerschlagung des Kartells, das den Zigarettenmultis seit Jahren erlaubt, mit einem Produkt, das jedes Jahr 9500 Menschen in der Schweiz tötet, übermässige Gewinne zu erzielen, sowie eine Rückerstattung der illegalen Gewinne.

- Starten einer Untersuchung zu den Preispraktiken der Tabakmultis, die auf das Suchtpotential ihrer Produkte setzen um ihre Gewinne zu maximieren.

Bei diesen Aussichten überrascht es nicht, dass die Unternehmen die Veröffentlichung von Informationen so hartnäckig zu verhindern versuchten, welche ein solches Abkommen aufdecken könnten.

Auf jeden Fall muss die Schweiz unverzüglich auf eine Tabaksteuerpolitik einschwenken, welche dem Gesundheitsschutz Vorrang einräumt, und die WHO-Empfehlung einer Mindeststeuer von 70% umsetzen. Diese verhindert den Verkauf von Billigzigaretten, welche insbesondere unter Jugendlichen zu einer Zunahme von Raucherinnen und Rauchern führen.

Die Anpassung der Tabaksteuer in der Schweiz ist seit 2013 blockiert. Während in den Nachbarländern der Schweiz die Tabaksteuern zum Teil weit über dem von der WHO empfohlenen Satz liegen, weigern sich National- und Ständerat, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass der Tabakpreis zu einer "Abschreckung für den Konsum" wird. Diese Politik ist in doppelter Hinsicht katastrophal: Einerseits natürlich für die öffentliche Gesundheit und andererseits gehen dadurch Steuereinnahmen von mindestens 200 Millionen Franken pro Jahr verloren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Wolfgang Kweitel

Kommunikationsmanager Politik

 079 648 80 82

wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch

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