Gesetzgebung auf Bundesebene

Tabak- und Nikotinprodukte sind in der Schweiz auf Bundesebene und teilweise auf kantonaler Ebene geregelt. Auf Bundesebene existieren vier Gesetze, welche hervorzuheben sind:

  • Das 2021 beschlossene Tabakproduktegesetz regelt die meisten Aspekte in Bezug auf Tabak und Nikotinprodukte, insbesondere auch Fragen zu Werbung, Promotion und Sponsoring, Warnhinweisen oder dem Mindestabgabealter. Das Tabakproduktegesetz ersetzt die Bestimmungen der Tabakverordnung und tritt voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft.
  • Zusätzlich zum Tabakproduktegesetz regelt das Radio und TV-Gesetz die Bestimmungen zur Werbung für Tabak und Nikotinprodukte im Fernsehen und Radio.
  • Das 2010 in Kraft getretene Passivrauchschutzgesetz regelt das Rauchverbot am Arbeitsplatz und öffentlichen Räumen wie beispielweise Restaurants.
  • Das Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabak und Nikotinprodukten.

Ergänzt werden das Tabakproduktegesetz und das Passivrauchschutzgesetz durch diverse zusätzliche kantonale Regeln, welche meistens im kantonalen Gesundheitsgesetz, dem Gastgewerbegesetz oder einem separaten Alkohol- und Tabakgesetz formuliert sind. Teilweise existieren auch kantonale Passivrauchschutzgesetze. Insbesondere beim Passivrauchschutz haben mehr als die Hälfte der Kantone strengere – über das Bundesgesetz hinausgehende – Restriktionen beschlossen.

Im europäischen sowie weltweiten Vergleich ist die die Gesetzgebung in der Schweiz zum Schutz vor Tabak bzw. Nikotin und seinen Folgen sehr schwach. Als eines der letzten Länder hat die Schweiz die internationale Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation über die Tabakkontrolle (FCTC) nicht ratifiziert.

Die AT Schweiz setzt sich für eine kontinuierliche Verbesserung der gesetzlichen Situation zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor Tabak- und Nikotinprodukten ein.

» Gesetzgebung Tabak Bundesebene (inkl. Verordnungen zu den Gesetzen)

 

AT Schweiz, Juni 2022