Auf dem Weg zu einer tabak- und nikotinfreien Schweiz
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist das Kompetenzzentrum für Tabakprävention der Schweiz. Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens umfasst sie heute über 50 Kollektivmitglieder. Die AT Schweiz bietet ihren Mitgliedern ein breites Netzwerk an ExpertInnen und stellt Fachwissen über Tabakkontrolle und -prävention zur Verfügung.
Sie setzt sich mit evidenzbasierten Angeboten und der Vernetzung der zentralen Akteure für eine nachhaltig gesunde und rauchfreie Schweiz ein und bietet der Bevölkerung gleichzeitig Hand beim Rauchstopp und Nikotinentzug.
17.08.2023 |Medienmitteilungen
Gesundheitskommission des Ständerates missachtet den Willen von Volk und Ständen: Tabakproduktegesetz kaum nachgebessert
Gestern hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates in der Detailberatung mit der notwendigen Nachbesserung des Tabakproduktegesetzes befasst. Nach dem Volksentscheid vom 13. Februar 2022 für die Volksinitiative Kinder ohne Tabak – mit 15 zu 8 Standesstimmen und 56,6% Ja-Stimmen ein eindeutiges Verdikt – musste dieses Gesetz überarbeitet werden.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Vorgaben des neuen Artikels 118, 2b der Bundesverfassung respektiert und eine kohärente Umsetzung vorgeschlagen. Leider hat die SGK-S die Verfassung weniger ernst genommen und sich an den Interessen der Tabakindustrie orientiert. Wir bedauern, dass sie den Kinder- und Jugendschutz nicht konsequent umsetzen will. In der Herbstsession werden wir alles daran setzen, dass die Volksinitiative im neuen Tabakproduktegesetz verfassungsgetreu umgesetzt wird.
Die Gesundheitskommission missachtet mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung der Volksinitiative die Verfassung. Mit faulen Kompromissen für gewisse gedruckte Medien, Sponsoringmöglichkeiten und Ausnahmen für Zigarren werden «hemdsärmelig» die Interessen der Tabaklobby höher gewichtet als der Jugendschutz. Der Text des Verfassungsartikels ist klar: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht erreichen. Künftig weiterhin Sponsoring von Veranstaltungen oder Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten erlauben, ist jedoch nicht Augenmass bei der Umsetzung, wie die Kommission schreibt. Im Gegenteil, es verletzt den Willen von Volk und Ständen. Sponsoring, wenn auch im Zelt versteckt, bleibt Sponsoring. Entsprechend laden wir das Plenum des Ständerates in der Herbstsession dringend ein, sich am Volks- und Ständeentscheid zu orientieren und den Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren.