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08.03.2023 |Medienmitteilungen

Besteuerung E-Zigaretten: Ständerätlicher Entscheid mit Fehlern

Der Ständerat will, anstatt der Menge des süchtig machenden Nikotins in den Liquids zu besteuern, nur eine niedrige Einheitssteuer erheben. Zudem lehnt es der Ständerat ab, die Abgabe zugunsten der Präventionsarbeit auf alle neuen Tabak- und Nikotinprodukte auszuweiten. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz kritisiert diese Entscheide. Es liegt nun am Nationalrat diese Fehler zu korrigieren.

Nach dem Willen des Ständerates sollen E-Zigaretten zukünftig sehr niedrig besteuert werden, ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung der verwendeten Flüssigkeiten. Die Steuer wird voraussichtlich zu tief sein, um eine Wirkung beim Jugendschutz zu entfalten. Die Vorschläge der Gesundheits- und Suchtorganisationen für eine sinnvolle Besteuerung dieser süchtig machenden Produkte (Nikotinanteil an den Liquids als Steuerbemessungsgrundlage), wurden vom Ständerat nicht berücksichtigt.

Weiter lehnt es der Ständerat ab, die bislang nur auf Zigaretten und Feinschnitttabak erhobene Abgabe zugunsten der Präventionsarbeit auf neue Tabak- und Nikotinprodukte, wie E-Zigaretten, Snus oder Nikotinpouches auszuweiten. Die Produkte in diesem Segment verzeichnen die stärksten Absatzsteigerungen, was Gesundheits- und Suchtfachleuten grosse Sorge bereitet.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist die Dachorganisation der Tabakprävention. Sie vertritt ihre Mitgliedorganisationen nach aussen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Wolfgang Kweitel, 079 648 80 82

wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch

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