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17.01.2023 |News

Westschweizer Kantone verbieten den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige

Der Kanton Jura hat es kürzlich eingeführt und die Waadtländer Regierung hat sich für ein Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten, den sogenannten „Puff Bars“, an Minderjährige ausgesprochen. Viele andere Westschweizer Kantone kennen bereits ein solches Verbot. Auf nationaler Ebene muss diesbezüglich noch auf das Inkrafttreten des neuen TabPG gewartet werden – leider!

Bild: Truth Initiative

Der Kanton Waadt will Minderjährige vor den schädlichen Auswirkungen von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars) schützen und wird dem Grossen Rat eine Änderung von drei Gesetzen vorlegen, damit diese Produkte demselben gesetzlichen Rahmen wie normale Zigaretten und Tabak unterliegen. Derzeit unterliegen elektronische Zigaretten, Puff Bars und weitere verwandte Produkte mit oder ohne Nikotin im Kanton Waadt noch dem Lebensmittelgesetz.

Denn als einziger Westschweizer Kanton hat der Kanton Waadt bisher noch kein Gesetz zu diesem Thema verabschiedet. Nachdem der Kanton Jura im Dezember die entsprechende Verordnung geändert hatte, will nun auch der Kanton Waadt die Abgabe elektronischer Zigaretten und ihrer entsprechenden, insbesondere bei Jugendlichen beliebten Einwegvarianten an Minderjährige verbieten.

Im Einzelnen schlägt die Regierung vor:

  • Passivrauchen (LIFLP): Verbot des Konsums von elektronischen Zigaretten und ähnlichen Produkten in Innenräumen ;
  • Verkauf (LEAE): Tabak-, Nikotin- oder ähnliche Produkte und Produkte, die mit diesen Produkten eine funktionale Einheit bilden, dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden; Verkaufsstellen sind genehmigungspflichtig und können Testkäufen unterliegen (wie derzeit Tabak) ;
  • Werbung (LPR): Tabak-, Nikotin- und ähnliche Produkte oder; Ausweitung auf Veranstaltungen sowie auf private, aber öffentlich zugängliche Orte.

Darüber hinaus änderte die Schulordnung (RLEO) seit dem 1. Januar 2023: Verbot für Schüler, Tabak-, Nikotin- oder ähnliche Produkte zu konsumieren oder zu besitzen (während der Schulzeit).

Schweizweite Lösung nicht vor 2024

Minderjährige haben in Kantonen, in welchen E-Zigaretten und Puff Bars sowie andere verwandte Produkte nicht den Gesetzen die „Tabakprodukte“ betreffend unterstehen, leichten Zugang zu den stark süchtig machenden und schädlichen Produkten. Zudem besteht das Risiko, dass Jugendliche durch den Konsum von Puff Bars später zum Konsum herkömmlicher Zigaretten übergehen. Bisher haben in der Schweiz erst zehn Kantone ein Verbot des Verkaufs von Puff Bars an Minderjährige eingeführt, darunter fünf in der Westschweiz. Auf nationaler Ebene wird ein solches Abgabeverbot erst mit Inkrafttreten des Tabakproduktegesetztes (TabPG) eingeführt. Und dies wird wohl nicht vor 2024 in Kraft treten. Angesichts des dramatischen Verkaufsanstiegs dieser Produkte – AT Schweiz rechnete im Jahr 2022 mit einem Anstieg um satte 2‘200 Prozent – bleibt die Lage derzeit problematisch und besorgniserregend.

Weitere Links:

https://www.rts.ch/info/regions/vaud/13675832-vaud-va-interdire-a-son-tour-la-vente-de-cigarettes-electroniques-aux-mineurs.html

https://www.faovd.ch/actualite/874/cigarettes-electroniques-et-puffs-soumises-aux-memes-lois-que-le-tabac/

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