Nikotinbeutel, die als «nikotinfrei» dargestellt werden: AT Schweiz meldet Verstösse dem BAG und dem SECO

Bern, 31. März 2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) offensichtliche Unstimmigkeiten bei der Darstellung mehrerer Nikotinbeutel gemeldet, die online auf der Webseite von Galaxus verkauft werden.

Mehrere Produkte, die Nikotin enthalten – teils in hohen Konzentrationen – werden dort als «nicotine-free“ (nikotinfrei) präsentiert, eine Angabe, die geeignet ist, Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen und potenziell erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann.

Nikotinbeutel verbreiten sich derzeit rasch, insbesondere bei jungen Menschen, und werden mit attraktivem Marketing gezielt bei dieser Bevölkerungsgruppe beworben.

Widersprüchliche Angaben bei Produkten, die hohe Nikotindosen enthalten

Bei einer am 30. März 2026 durchgeführten Überprüfung hat die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) zahlreiche Produkte der Kategorie «Nicotine Pouches» identifiziert, bei denen auf derselben Produktseite Folgendes kombiniert wird:

  • die Angabe «nicotine-free snus» (nikotinfreier Snus),
  • zusammen mit expliziten Hinweisen auf einen positiven Nikotingehalt, teilweise sehr hoch (bis zu 66 mg pro Beutel).

Dieser Widerspruch tritt bei mehreren Marken und unterschiedlichen Produkten auf, darunter insbesondere:

Betroffene Produkte, die bei der Überprüfung identifiziert wurden
Produkt Link Festgestellte proble-matische Angabe Beobachtung
Cuba Energy Nicotine Pouches – 30 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Seite ist als «nicotine-free snus» formuliert, obwohl das Produkt als «Nikotinbeutel, 30 mg» verkauft wird und die Beschreibung ein Produkt für ein intensives Erlebnis hervorhebt.
Cuba Bubblegum – 30 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Seite verwendet «nicotine-free snus» in der URL bzw. im Titel, während die Beschreibung von «powerful nicotine pouches» spricht und «Nikotingehalt: 30 mg» angibt.
Cuba Black Cola – 66 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Beschreibung stellt das Produkt als «nicotine-free snus» dar, obwohl es auf der Seite mit 66 mg angegeben ist.
Cuba Snus Black Watermelon – 66 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Seite zeigt es als «nicotine-free snus, 66 mg» an; an anderer Stelle derselben Seite bzw. Indexierung wird angegeben, dass es «43 mg Nikotin» enthält.
Pablo Exclusive Cherry Cola – 50 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Beschreibung gibt «nicotine-free snus» an, während gleichzeitig ein «Nikotingehalt von 50 mg» erwähnt wird.
Pablo Exclusive Frosted Ice – 50 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Beschreibung spricht von einem «nicotine-free snus» und anschliessend von einem «hohen Nikotingehalt von 50 mg».
Pablo Exclusive Mango Ice – 50 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Seite kombiniert die Bezeichnung «nicotine-free snus» mit einem Titel bzw. Produkt, das mit 50 mg angegeben ist.
Pablo Exclusive Tropical Punch – 50 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Beschreibung bezeichnet es als «nicotine-free snus», während gleichzeitig ein «Nikotingehalt von 50 mg» angegeben wird.
Pablo Exclusive Kiwi – 50 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Seite gibt «nicotine-free snus» an, während gleichzeitig ein «Nikotingehalt von 50 mg» sowie ein Produkt mit 50 mg angegeben wird.
Makla Ifrikia – 11 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Spezifikationen geben «Nikotinbeutel» und «Nikotingehalt: 11 mg» an, während in der Rubrik «Beschreibung» «nicotine-free snus» erwähnt wird.
Zyn Cool Mint – 11 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Die Spezifikationen geben «Nikotinbeutel» und «Nikotingehalt: 11 mg» an, während in der Rubrik «Beschreibung» «nicotine-free snus» erwähnt wird.
Zyn Sour Ruby – 10 mg Seite öffnen «nicotine-free snus» / oder gleichwertige Angabe Das Produkt erscheint als «Nikotinbeutel, 10 mg», während die Beschreibung es als «nicotine-free snus» darstellt.

Der systematische Charakter dieser Unstimmigkeiten bei einer grossen Anzahl von Produkten deutet darauf hin, dass es sich nicht um vereinzelte Fehler handelt, sondern um ein strukturelles Problem in der Darstellung nikotinhaltiger Produkte.

Galaxus_screenshots

Abbildung: Beispiel für Nikotinbeutel, die auf der Webseite von Galaxus systematisch als «nicotine-free» dargestellt werden (Aufnahmen vom 30.03.2026).

Besonders besorgniserregende Nikotingehalte

Die in diesen Produkten enthaltenen Nikotingehalte sind besonders besorgniserregend. Ein Gehalt von etwa 45 mg pro Beutel gilt bereits als sehr hoch und entspricht einem Mehrfachen der Nikotinmenge, die durch eine herkömmliche Zigarette eingenommen wird. Das Vorkommen von Produkten mit bis zu 66 mg pro Beutel ist daher besonders problematisch, wenn nicht sogar alarmierend.

Einige Länder erwägen oder haben bereits Höchstgrenzen für Nikotin in Beuteln eingeführt, wie etwa Dänemark (9 mg pro Beutel) oder Finnland (etwa 20 mg pro Beutel). In Ermangelung einer solchen Obergrenze weist die Schweiz erhebliche Lücken im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Prävention auf.

Ein Risiko der Irreführung bei einer suchterzeugenden Substanz

Nikotin ist eine stark abhängig machende Substanz. Ein Produkt als «nikotinfrei» darzustellen, obwohl es Nikotin enthält, kann dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten – insbesondere junge Menschen – die mit seiner Verwendung verbundenen Risiken unterschätzen.

Diese Art der Darstellung ist besonders besorgniserregend in einem Kontext, in dem sich Nikotinbeutel rasch unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreiten. Dieses wiederholte Muster von Unstimmigkeiten stellt ein ernsthaftes Risiko für irreführende Informationen über das Vorhandensein einer suchterzeugenden Substanz dar.

Möglicher Verstoss gegen das Schweizer Recht

  • AT Schweiz ist der Ansicht, dass diese Praktiken gegen mehrere Bestimmungen des Schweizer Rechts verstossen könnten, insbesondere:
  • Art. 2 et Art. 3 al. 1, lit. b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbot irreführender Angaben über Waren
  • Art. 18 des Tabakproduktegesetz (TabPG): Verbot jeder irreführenden Darstellung hinsichtlich der Eigenschaften, der Zusammensetzung oder der Wirkungen eines Produkts bzw. jeglicher Angaben, die geeignet sind, zu täuschen
  • Art. 25 TabPG: Möglichkeit, den Rückzug vom Markt oder die Korrektur der Angaben anzuordnen
  • Art. 28 TabPG: Sanktionen bei Verstössen gegen die Kennzeichnungsvorschriften

Diese gesetzlichen Grundlagen wurden in der an die Behörden gerichteten Meldung ausdrücklich geltend gemacht.

Eine Aufforderung zum Eingreifen der Behörden

In ihrem Schreiben an die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) fordert die Schweizerische Vereinigung zur Tabakprävention (AT Schweiz) insbesondere:

· die Konformität der Beschreibungen der betroffenen Produkte zu überprüfen

· die Rechtmässigkeit der Angaben zum Nikotin zu beurteilen

· gegebenenfalls Korrekturmassnahmen anzuordnen

· mögliche verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen zu prüfen

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) weist zudem darauf hin, dass die betreffende Webseite in der Vergangenheit bereits illegale Nikotinprodukte vertrieben hat, ohne dass bekannte Sanktionen verhängt wurden (siehe https://www.at-schweiz.ch/fr/news-media/news/unbegreiflich-in-der-schweiz-werden-millionen-illegaler-einweg-e-zigaretten-umgesetzt). Nach unserer Meldung im Jahr 2024 hatte Galaxus die betroffenen Produkte schrittweise aus dem Sortiment genommen. Die derzeit festgestellten Unstimmigkeiten deuten jedoch darauf hin, dass weiterhin Probleme bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bestehen.

Eine zentrale Frage für den Konsumentenschutz

Diese Situation wirft wichtige Fragen auf hinsichtlich:

· der Zuverlässigkeit der den Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellten Informationen

· der Kontrolle von nikotinhaltigen Produkten

· der wirksamen Durchsetzung der Schweizer Gesetzgebung zu Tabakprodukten

Für die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) ist eine konsequente Anwendung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Präsentation entscheidend, um jede Verharmlosung oder Verschleierung der mit Nikotin verbundenen Risiken zu vermeiden.

Darüber hinaus hält AT Schweiz die Einführung von Höchstgrenzen für den Nikotingehalt in Nikotinbeuteln für erforderlich.

Verwandte Artikel