- 04.02.2026
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E-Zigaretten: Neuer offizieller Bericht weist auf erhebliche Gesundheitsrisiken hin
Ein neuer wissenschaftlicher Bericht der ANSES (Agence nationale de sécurité sanitaire, Frankreich), der in diesen Tagen veröffentlicht wurde, beleuchtet die gesundheitlichen Risiken des Vapens. Während die E-Zigarette weiterhin als „weniger schädliche“ Alternative zum Tabak dargestellt wird, erinnert die Behörde daran, dass das Fehlen einer Verbrennung nicht mit dem Fehlen von Risiken gleichzusetzen ist.
Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der wissenschaftlichen Literatur kommt die ANSES zum Schluss, dass das wiederholte Inhalieren des Aerosols von E-Zigaretten mit kardiovaskulären und respiratorischen Effekten in Verbindung stehen kann – insbesondere bei nikotinhaltigen Produkten, aber auch unabhängig von Nikotin. Beim Erhitzen der Liquids werden regelmässig toxische Substanzen wie reizende Aldehyde identifiziert. Der Bericht weist zudem auf mögliche Risiken mittel- und langfristiger Natur hin, einschliesslich Mechanismen, die zur Karzinogenese beitragen könnten, sowie auf potenzielle Auswirkungen auf die Entwicklung des Fötus bei einer Exposition während der Schwangerschaft.
Die französische Gesundheitsbehörde ist in einem Punkt sehr klar: Vapen darf weder bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern noch bei Jugendlichen gefördert werden. Sie ruft zu besonderer Wachsamkeit gegenüber der Banalisierung dieser Produkte auf, insbesondere durch attraktive Aromen und aggressives Marketing.
Für Raucherinnen und Raucher kann das Vapen ausschliesslich als vorübergehende Lösung im Rahmen eines Tabakentwöhnungsprozesses in Betracht gezogen werden.
Wenn wissenschaftliche Unsicherheit Vorsicht gebietet
Auch wenn gewisse Fragen – insbesondere zu den Langzeitwirkungen – weiterhin offen bleiben, verweist die ANSES implizit auf ein grundlegendes Prinzip der öffentlichen Gesundheit: Das Fehlen von Belegen für Schädlichkeit ist kein Beleg für Unschädlichkeit (absence of evidence is not evidence of absence). In diesem Kontext sollte das Vorsorgeprinzip gelten, insbesondere zum Schutz von Jugendlichen, Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie vulnerablen Bevölkerungsgruppen.
Diese Vorsicht ist umso mehr gerechtfertigt, als die Qualität der auf dem Markt erhältlichen E-Zigaretten stark variiert. In der Schweiz hat eine kürzlich durchgeführte Analyse des Laboratoire cantonal de Bâle das Vorhandensein nicht deklarierter und verbotener Substanzen in bestimmten Vaping-Produkten aufgezeigt. Dies führte zu einem offiziellen Verkaufsverbot für 21 von 32 analysierten Produkten. Dieser Fall verdeutlicht die Fehlentwicklungen eines noch immer unzureichend regulierten Marktes und die konkreten Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten.
Fazit
Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend schwieriger, die Vermarktung von „wild gewachsenen“, unzureichend kontrollierten und schwach regulierten E-Zigaretten zu rechtfertigen. Solange die Sicherheit dieser Produkte nicht gewährleistet ist und erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Gesundheitsrisiken bestehen, muss der Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor kommerziellen Interessen haben.
Links (nur auf Französisch) :
Avis et rapport de l'Anses relatifs à l'évaluation des risques sanitaires liés aux produits du vapotage (étude détaillée)