Geschichte der Tabaksteuer in der Schweiz


  • Die Regulierung und Besteuerung des Tabaks in der Schweiz entwickelten sich schrittweise.
  • Die Tabaksteuer ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums.
  • Übernahme der Zollhoheit der Kantone durch den Bund 1848. Einführung erster Einfuhrzölle auf Tabak. Im Jahr 1920 kam es zu einer erheblichen Erhöhung der Einfuhrzölle auf Tabak.
  • Ab 1933: Einführung einer ersten Verbrauchssteuer auf Tabak, Übergang zum ersten Tabaksteuergesetz im Jahr 1970.
  • 2013: Letzte Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten durch den Bundesrat.
  • Seit 2025: Erstmals werden E-Zigaretten auf sehr niedrigem Niveau besteuert.

Die Steuererhöhung ist eine der wichtigsten von der WHO empfohlenen Massnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums und wird auch in Artikel 6 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) explizit gefordert. [i] Ein hoher Preis führt dazu, dass insbesondere junge Menschen weniger rauchen. In der Schweiz dient die Tabaksteuer nicht nur der Prävention, sondern trägt auch zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) bei.

Überblick

Die Regulierung und Besteuerung des Tabaks entwickelten sich schrittweise: 1848 übernahm der Schweizerische Bundesstaat die Zollhoheit von den Kantonen, wodurch Tabakimporte erstmals mit Einfuhrzöllen belastet wurden. Im Jahr 1920 erhöhte der Bundesrat im Rahmen ausserordentlicher Vollmachten die Einfuhrzölle auf rohe und verarbeitete Tabakprodukte massiv, um die einheimische Produktion zu schützen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Einnahmen aus diesen Zöllen flossen zunächst in die allgemeine Bundeskasse, nicht direkt zur AHV (diese wurde erst 1948 eingeführt).