Auf dem Weg zu einer tabak- und nikotinfreien Schweiz
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist das Kompetenzzentrum für Tabakprävention der Schweiz. Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens umfasst sie heute über 50 Kollektivmitglieder. Die AT Schweiz bietet ihren Mitgliedern ein breites Netzwerk an ExpertInnen und stellt Fachwissen über Tabakkontrolle und -prävention zur Verfügung.
Sie setzt sich mit evidenzbasierten Angeboten und der Vernetzung der zentralen Akteure für eine nachhaltig gesunde und rauchfreie Schweiz ein und bietet der Bevölkerung gleichzeitig Hand beim Rauchstopp und Nikotinentzug.
05.10.2023 |Medienmitteilungen
Tabakprodukteverordnung: Wo sind die Kontrollen und Sanktionen?
Selbstkontrollen durch Produzenten und Importeure anstatt durch den Bund, vereinzelte Kontrollen der gesetzlichen Pflichten und kaum Sanktionen bei Verstössen: Der Entwurf des Bundesrates zur neuen Tabakprodukteverordnung widerspiegelt die Schwächen und Defizite des Tabakproduktegesetzes. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert eine deutliche Nachbesserung.
Um das neue Tabakproduktegesetz in Kraft setzen zu können, hat der Bundesrat Ende Juni einen Vorschlag für die Verordnung zum Gesetz präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt. Diese endet am 12. Oktober. Insgesamt wird die Tatsache, dass Tabak- und Nikotinprodukte die einzigen Konsumgüter sind, welche beim Konsum unvermeidlich die Gesundheit schädigen und rasch zu einer starken Abhängigkeit führen können, im Verordnungsentwurf zu wenig berücksichtigt. Die AT Schweiz kritisiert im Besonderen drei Punkte:
- Der Verzicht auf staatliche Kontrollen der Produkte. Der Bund beschränkt sich weitgehend auf ein Selbstkontrollsystem der Hersteller und Importeure. Insbesondere bei Produkten, welche in Ländern mit weit niedrigeren Standards als in der Schweiz hergestellt werden, ist dies problematisch. Schon heute erfüllen diese Produkte geltendes (EU-)Recht vielfach nicht. Die AT Schweiz fordert strengere Vorschriften zu den Inhaltsstoffen sowie den Produkteinformationen.
- Die fehlende Kontrolle der gesetzlichen Pflichten und
- ausbleibende Sanktionen, als Folge fehlender Kontrollen. Die Gesetzeslage bezüglich Testkäufen und Sanktionsmöglichkeiten ist in vielen Kantonen ungenügend. Trotzdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, verbindliche Vorgaben für Kontroll- und Sanktionsmassnahmen für die Kantone festzulegen. Die AT Schweiz fordert, dass der vorhandene Rahmen für staatliche Kontrollen und Sanktionen voll ausgeschöpft wird.
In diesem Sinne fordert die AT Schweiz den Bundesrat auf, die Verordnung entsprechend nachzubessern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Nicola Imseng, Projektmanager Kommunikation AT Schweiz