Seit 20. Mai sind in den EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich ausnahmslos alle Zigaretten mit charakteristischen Aromen verboten, weil sie den Tabakgeschmack überdecken und so zur Förderung des Tabakkonsums insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beitragen. In der Schweiz bleiben Zigaretten mit Aroma bis auf weiteres erlaubt.
In der EU endet damit eine vierjährige Übergangsphase für Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent. Die Regelung ist Teil der EU-Tabakrichtlinie, die 2014 nach mühsamen Verhandlungen verabschiedet wurde und 2016 in Kraft trat. Seitdem müssen in der EU unter anderem zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln für bebilderte Warnhinweise reserviert sein (in der Schweiz sind es total nur etwas mehr als die Hälfte der Fläche).
Eine neue Studie der Universität Innsbruck belegt: Bei Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten zeigen sich in Zellen ähnliche, mit Krebs assoziierte Veränderungen wie bei Raucherinnen und Raucher. Ein wichtiges Indiz, dass E-Zigaretten nicht «harmlos» sind.
Zukünftig wird Littering schweizweit mit einer Busse bestraft. Der mit Abstand am häufigsten in die Natur oder auf den Boden geworfene Gegenstand ist der Zigarettenstummel. Hinzu kommen nun weitere Produkte wie die Einweg-E-Zigarette.