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20.05.2020
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Verbot von Menthol-Zigaretten in der EU
Seit 20. Mai sind in den EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich ausnahmslos alle Zigaretten mit charakteristischen Aromen verboten, weil sie den Tabakgeschmack überdecken und so zur Förderung des Tabakkonsums insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beitragen. In der Schweiz bleiben Zigaretten mit Aroma bis auf weiteres erlaubt.
In der EU endet damit eine vierjährige Übergangsphase für Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent. Die Regelung ist Teil der EU-Tabakrichtlinie, die 2014 nach mühsamen Verhandlungen verabschiedet wurde und 2016 in Kraft trat. Seitdem müssen in der EU unter anderem zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln für bebilderte Warnhinweise reserviert sein (in der Schweiz sind es total nur etwas mehr als die Hälfte der Fläche).
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