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28.09.2022 |News

RTS und die Transparenz gewinnen gegen Philip Morris

Radio Télévision Suisse (RTS) hat sich bei der Durchführung eines Interviews mit Philipp Morris durchaus an die Regeln gehalten. Dessen Beschwerde beim Schweizer Presserat wird abgewiesen. RTS gewinnt vollumfänglich gegen den Hersteller von krebserregenden Produkten (der gegen die Sendung "Mise au Point" vorging) und kann weiterhin transparenten und unabhängigen Journalismus betreiben.

Momentaufnahme aus besagtem Interview von "Mise au point" mit Philip Morris (Quelle: RTS)

In einer am 23. September 2022 veröffentlichten Entscheidung widersprach der Schweizer Presserat vollständig der Beschwerde von PMI Schweiz gegen das Westschweizer Fernsehen. Der Versuch von Philip Morris, Wahrheiten, die ihnen nicht gefallen, zu unterdrücken, ist damit vollständig gescheitert. Der ausgezeichnete Bericht von "Mise au point" kann unter folgendem Link angesehen werden: https://www.rts.ch/info/economie/12617099-la-fin-de-la-cigarette-une-bonne-nouvelle-pour-philip-morris.html.

Die von PMI Schweiz beanstandete Passage darüber, dass sie mit IQOS eine Strategie zur Normalisierung des Tabakkonsums anstreben, befindet sich am Ende des Berichts.

 

Nachricht der Keystone SDA

Radio Télévision Suisse (RTS) berichtete in der Sendung "Mise au Point" über Zigarettenhersteller Philip Morris.

Philip Morris Switzerland (PMS) reicht dagegen Beschwerde ein und warf RTS vor, im Beitrag sei aus einem internen strategischen Dokument zitiert worden. PMS habe zwar in einem Interview Stellung nehmen können, sei aber vorgängig nicht darüber informiert worden, dass RTS im Besitz dieses Papiers sei. Philip Morris hatte vor der Ausstrahlung des Beitrags die Entfernung der entsprechenden Sequenz gefordert. RTS übertönte in der Folge die Aussagen des Sprechers mit einem Piepton, begleitet von einer Off-Stimme, die erklärte, dass Philip Morris die Entfernung dieser Sequenz gefordert habe und das "vertrauliche Dokument nicht kommentieren" wolle. Philipp Morris monierte, RTS habe sie in eine Falle gelockt und sich nicht fair verhalten.

Der Presserat hält fest, dass RTS das interne Strategiepapier zwar nicht vor der Interviewaufnahme an Philip Morris weitergeleitet, dessen Kommunikationsverantwortlichen jedoch vor dem Interview sehr wohl auf den Gegenstand des Gesprächs hingewiesen hatte (rund 40 E-Mails waren ausgetauscht worden). Zudem war der Inhalt des Dokuments - also die Unternehmensstrategie - eindeutig Teil des vereinbarten Interviews.

Was die Forderung des Unternehmens betrifft, das besagte Zitat zu entfernen, hält der Presserat fest, dass das Vorgehen von RTS korrekt war, indem sie es nicht gelöscht, aber mit einem Piepton unverständlich gemacht haben.

Der Journalistenkodex gesteht Journalisten das Recht zu, "die Aussagen ihrer Gesprächspartner zu überarbeiten und zu kürzen, sofern der Sinn dieser Aussagen dadurch nicht verändert wird". Zumal ein Journalist im Falle einer wesentlichen Änderung des Inhalts auf Wunsch des Interviewten (in diesem Fall die Streichung eines Teils) berechtigt ist, diese Intervention transparent zu machen.

Der Presserat hat die Beschwerde von Philip Morris abgewiesen.

 

 

 

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