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19.08.2022 |News

Nikotinbeutel: Spuren von Nitrosaminen und erhöhte Nikotinwerte

Eine unabhängige deutsche Studie mit 46 Referenzprodukten von "Pouches" (Nikotinbeuteln) ermittelte erhöhte Nikotinwerte und PH-Werte, die den Eintritt von Nikotin in den Blutkreislauf begünstigen, sowie Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen. Die Ergebnisse weichen von denen der Hersteller ab und verlangen nach einer besseren Regulierung dieser Produkte.

Trotz der grossen Ähnlichkeit hinsichtlich Form und Verwendungsweise mit Snus (Tabakbeutel, die zwischen Zahnfleisch und Lippe eingelegt werden) enthalten Nikotinbeutel keinen Tabak, sondern nur Nikotin in Form von Free-Base (aus Tabak extrahiertes und gereinigtes Nikotin). Das in den Beuteln enthaltene Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen.

In der Schweiz wurde der Verkauf von Snus 1995 aus Gründen der öffentlichen Gesundheit untersagt, genau wie in der Europäischen Union, wo das Verbot weiter gilt. Nach 1995 war die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch jedoch legal, und der Konsum nahm im Zuge der Verbreitung des Online-Shoppings zu. In einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2019 hob das Bundesgericht das Verkaufsverbot in der Schweiz auf mit der Begründung auf, dass die geltende Tabakverordnung für Snus nicht anwendbar sei.

Hoher Nikotingehalt

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung untersuchte 46 Nikotinbeutel, die von 20 verschiedenen Herstellern vertrieben und online auf europäischen oder aussereuropäischen Websites gekauft wurden. Die Nikotinkonzentrationen wurden in mg/Beutel und mg/g Beutel geschätzt. Die Untersuchung auf tabakspezifische Nitrosamine und die Bestimmung des pH-Werts wurden im Hinblick auf die krebserregende Wirkung von Nitrosaminen und die Tatsache, dass ein hoher pH-Wert die Aufnahme von Nikotin durch die Mundschleimhäute begünstigt, durchgeführt.

Die beiden Produkte, die sich als nikotinfrei bezeichneten, enthielten tatsächlich kein Nikotin. Von den anderen 44 Artikeln verwendeten 38 eine simple Beschreibung oder sogar eine willkürliche Bewertungsskala (von 1 bis 4, ohne jegliche Angabe des Nikotingehalts), um den Nikotingehalt des Produkts anzugeben. In 28 Fällen, d. h. bei mehr als der Hälfte der Stichprobe, wurde der Nikotingehalt nur in einer Beschreibung angegeben, die von "leicht" und "mittel" bis hin zu "stark", "extra stark", "Power", "ultra" oder "brutal" reichte.

Der Nikotingehalt reichte von 1,79 mg bis 47,5 mg pro Beutel, wobei der Medianwert bei 9,48 mg pro Beutel lag. Der von einem Hersteller angegebene Höchstwert lag bei 11,9 mg/Pouch. Diese Werte sind deutlich höher als die in einer früheren Studie in den USA beobachteten Werte mit einem Höchstwert von 6,73 mg/Beutel.

Hohe pH-Werte und das Vorkommen von Nitrosaminen

Die gemessenen pH-Werte lagen zwischen 5,5 und 10,5, mit einem Medianwert von 8,8. Da Nikotin einen milden Säurewert hat, wird die Aufnahme von Nikotin über die Mundschleimhaut bei diesen höheren pH-Werten erheblich erleichtert. Insgesamt sind die Nikotinbeutel so konzipiert, dass sie ein hohes Suchtpotenzial ausüben.

Tabakspezifische Nitrosamine, von denen einige krebserregend sind, wurden in 26 der getesteten Produkte als Spuren und in 17 als quantifizierbare Werte festgestellt, was auf einen unvollständigen Reinigungsprozess des free-base Nikotins hindeutet. Die von den Herstellern finanzierten Studien haben bisher noch nie das Vorhandensein von Nitrosaminen thematisiert.

Erforderliche regulatorische Massnahmen

Die Autoren der Studie befürworten u.a : (1) eine Begrenzung des Nikotingehalts, (2) die Verpflichtung, die Nikotinmenge jedes Nikotinbeutels klar anzugeben, (3) die Verwendung einer Nikotinreinigung, die das Vorhandensein von Nitrosaminen auch in sehr geringem Umfang verhindert, (4) die Verpflichtung, einen Gesundheitshinweis für schwangere Frauen anzubringen, und (5) die Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle des gesetzlichen Mindestalters für den Erwerb von Nikotinbeuteln. Gleichzeitig sollte die Zugabe einer Vielzahl von Aromen, die Verwendung ansprechender Verpackungen und die Werbung für diese Produkte in sozialen Netzwerken geregelt werden, um ihre Attraktivität für Jugendliche zu verringern.

In der Schweiz gibt es keine Regelungen zur Werbung von Nikotinbeuteln. Schliesslich sollten klinische Studien das Suchtpotenzial dieser Produkte ermitteln und validieren, ob sie als sinnvolle Alternativen zum Rauchen angesehen werden können.

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag unserer Kolleg:innen von Générations sans tabac


> Zur Studie

Mallock N, Schulz T, Malke S, et al. Levels of nicotine and tobacco-specific nitrosamines in oral nicotine pouches. Tobacco Control Published Online First: 05 August 2022. doi: 10.1136/tc-2022-057280

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