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21.02.2020 |News

Tabaksteuer für E-Zigaretten wiedereinführen

Am 21. Februar sprach sich die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N sich für die Motion zur «Besteuerung von elektronischen Zigaretten» ihrer Schwesterkommission aus.

Diese will die elektronischen Zigaretten inskünftig wieder der Tabaksteuer unterstellen. Ergänzend will die SGK-N, dass «die Bestimmungen zur Besteuerung von elektronischen Zigaretten nicht in Kraft treten, bevor das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte verabschiedet ist». Dies ist eine wichtige Änderung.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert, dass Tabak- und Nikotinprodukte entsprechend ihrem evidenzbasierten Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotential (hoch) besteuert werden. Insbesondere für Jugendliche ist die Gefahr für eine Nikotinsucht hoch. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist erwiesenermassen eines der wirksamsten Instrumente der Tabakprävention. Eine Preiserhöhung hält insbesondere Jugendliche davon ab, mit dem Rauchen bzw. Nikotinkonsum überhaupt anzufangen.

Die Empfehlungen internationaler Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Weltbank müssen beachtet werden. So fordert die WHO eine Tabaksteuer von mindestens 75 Prozent. In der Schweiz liegt diese aktuell je nach Produkt zwischen 0 (E-Zigaretten) und ca. 52 Prozent (Zigaretten). Zu den notwendigen Massnahmen gehört auch eine Wiedereinführung der seit 2013 blockierten bundesrätlichen Kompetenz die Tabaksteuer zu erhöhen.

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