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15.03.2022 |Medienmitteilungen

Revision Tabaksteuer: Es fehlt die Vision

Bundesrat und Parlament wollen E-Zigaretten inskünftig wieder besteuern. Das ist erfreulich, doch der bundesrätliche Vorschlag hat deutliche Lücken und Schwächen: Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert eine ganzheitliche Strategie bei der Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten. Es braucht eine Vision für eine langfristige Tabaksteuerpolitik.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort den Vorschlag des Bundesrates, E-Zigaretten zukünftig wieder zu besteuern und neu auch den Präventionsgedanken bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Sie bemängelt jedoch, dass dieser Präventionsgedanke nur partiell für E-Zigaretten und nicht für alle Tabak- und Nikotinprodukte berücksichtigt werden soll. Weiter bemängelt die AT Schweiz den zu tief angesetzten Tabaksteuersatz für E-Zigaretten. Zudem kritisiert die AT Schweiz die heute allgemein zu tiefen Tabaksteuern auf Zigaretten etc., ins besonders die «Dumping»-Steuern auf Snus oder Tabakprodukte zum Erhitzen (IQOS).

5 Forderungen der AT Schweiz

Die AT Schweiz definiert in ihrer Vernehmlassungsantwort fünf zentrale Punkte für eine erfolgreiche Revision des Tabaksteuergesetzes:

  1. Mindestbesteuerung für alle Tabak- und Nikotinprodukte: Ein wirksamer Jugendschutz benötigt eine effektive Mindestbesteuerung bei sämtlichen Tabak- und Nikotinprodukte, neu auch für Mund- und Schnupftabak, E-Zigaretten sowie Tabakprodukte zum Erhitzen.
  2. Nikotinanteil bei E-Zigaretten besteuern: Im Gegensatz zu «klassischen» Zigaretten, variiert das Schadenspotential bei den neuen Produkten viel stärker. Da es in der Praxis nicht möglich ist, das Schadenspotential jedes einzelnen Produktes zu ermitteln, ist die Besteuerung des Nikotinanteils und damit des Suchtpotentials, die pragmatische Lösung.
  3. Präventionsabgabe erhöhen und ausweiten: Die Tabakprävention umfasst sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte. Entsprechend soll neu auf alle Produkte eine Abgabe erhoben werden.
  4. Tabaksteuersätze deutlich erhöhen: Eine Beurteilung der Produkte nach ihrem Schadenspotential hat eine schrittweise Anpassung bzw. Erhöhung der Steuersätze für «klassische» Rauchwaren zur Folge.
  5. Erkenntnisse nutzen: Es gilt, zukünftige wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erkenntnisse zur Marktentwicklung in die Steuertarife einfliessen zu lassen.
Pràvention - Werbung - Preise

Es ist bekannt, dass für eine deutliche Reduktion des Anteils an Zigarettenraucherinnen und -rauchern in der Bevölkerung ein Bündel verschiedener Tabakkontrollmassnahmen aus Präventionsmassnahmen, Werbeeinschränkungen und Preispolitik am effektivsten ist. Mit dem Ja der Bevölkerung am 13. Februar 2022 zur Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» wird in Kürze die solide Präventionsarbeit um griffige Massnahmen zur Reduktion der Tabakwerbung, die Jugendliche erreicht, ergänzt werden. Hohe Tabaksteuern sind nun die dritte notwendige Massnahme, um das Ziel, den Tabak- und Nikotinkonsum in der Schweiz nachhaltig zu reduzieren, zu erreichen.

Beunruhigende Entwicklungen

Entgegen der Empfehlung des Bundesrates, befreite das Parlament 2011 die E-Zigaretten von der Tabaksteuer. In den folgenden zehn Jahren hat sich der E-Zigaretten-Markt rasend schnell entwickelt: Heute sehen sich die Jugendlichen mit einer Vielzahl von elektronischen Tabak- und Nikotinprodukten konfrontiert und die Suchtgefährdung ist hoch.

2019 wurde die 1995 verbotene Einfuhr und Abgabe von «Snus» in der Schweiz per Gerichtsurteil erlaubt – in der EU gilt weiterhin ein 1992 eingeführtes Verkaufsverbot (ausgenommen Schweden). Seither hat sich der Konsum von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch vervielfacht. Dies ist deshalb beunruhigend, da der Snus-Konsum bei jüngeren Menschen am weitesten verbreitet ist.

Bei Zigaretten erfolgte 2013 letztmals eine geringfügige Erhöhung der Tabaksteuer durch den Bundesrat. Eine Erneuerung dieser Kompetenz hat das Parlament im Dezember 2016 abgelehnt. Die WHO empfiehlt bei Zigaretten einen Gesamtsteueranteil (alle Steuern und Abgaben inkl. Tabaksteuer) von mindestens 75% am Einzelhandelspreis. In der Schweiz liegt dieser bei nur knapp 60%. Zum Vergleich: In allen Ländern der EU, sowie Grossbritannien und Norwegen, liegt der Gesamtsteueranteil zwischen 75% und 90%, ausgenommen Deutschland und Luxemburg mit je rund 70%. Gemessen am Preisniveau und der Kaufkraft sind Zigaretten in der Schweiz günstig.

Dem Schadenspotential angemessene Tabaksteuersätze

Die AT Schweiz hat konkrete Tabaksteuermodelle für die einzelnen Produktekategorien ausgearbeitet bzw. die bestehenden revidiert.

Zigaretten und neu auch Tabakprodukte zum Erhitzen:

  • 30,1716 Rappen je Stück und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens 42,42 Rappen je Stück.

Beispiel

Der Preis für die günstigste Zigarettenmarke würde von heute CHF 5.50 (77,1% Tabaksteuer) auf schrittweise neu CHF 10.20 (84,2% Tabaksteuer) steigen. Der Preis für ein Päckchen der meistverkauften Marke von CHF 8.80 (51,9% Tabaksteuer) auf schrittweise neu CHF 14.25 (67,3% Tabaksteuer).

 

Steuersatz für geschlossene E-Zigaretten-Systeme (Kapsel- und Einwegsysteme):

  • CHF 0,06 je mg Nikotin pro ml, sowie
  • 25% je Kleinhandelspreis, aber zusammen
  • mindestens CHF 0,10 je mg Nikotin pro ml.

Beispiel

Die Einweg-E-Zigarette ULTD Puff Bar 20 mg Nikotin, welche aktuell für CHF 8.00 verkauft wird und die maximal gesetzlich erlaubte Nikotindosierung enthält, würde neu mit 36.8% besteuert und CHF 13.30 kosten. Ein Doppelpaket für Logic Compact Refill US Classic, welches aktuell für CHF 7.50 verkauft wird (also CHF 3.75 pro Kartusche), würde neu mit 42.6% besteuert, eine Kartusche neu CHF 6.95 kosten.

 

Steuersatz für offene E-Zigaretten-Systeme (nachfüllbare Tanks):

  • CHF 0.10 je mg Nikotin pro ml.

Beispiel

10 ml hochkonzentrierte nikotinhaltige Flüssigkeit inSmoke Nikotin Shot 20 mg 50PG/50VG, welche aktuell für CHF 2.90 verkauft wird und laut Produzenten mit der drei- bis achtfachen Menge Aroma-Liquid gemischt werden soll, würde neu mit 81.5% besteuert, das Liquid CHF 24.60 kosten. Nicht besteuert würde das Aroma-Liquid.

 

Feinschnitttabak, Wasserpfeifentabak und neu auch Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch, Schnupftabak etc.:

  • CHF 97,00 je kg und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens CHF 160,00 je kg

Beispiel

Der Preis für 20 Stück Epok Snus Ice Cool Mint Strong würde von heute CHF 9.90 (6% Tabaksteuer) auf neu CHF 15.15 (35,8% Tabaksteuer) steigen.

 

Die Vernehmlassungsfrist für die Teilrevision des Tabaksteuergesetzes endet am 31. März 2022.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Wolfgang Kweitel, Public Affairs Tel. 031 599 10 22 wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch

 

Downloads

Medienmitteilung Vernehmlassung TStG

Beilage Produktepreise

Vernehmlassungsantwort

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