Berne

 

 

Gesetzliche Bestimmungen

Passivrauchschutz

In öffentlich zugänglichen Innenräumen ist das Rauchen verboten. Im Freien und in Fumoirs (abgeschlossene Räume mit einer eigenen Lüftung) bleibt das Rauchen gestattet. Im Fumoir dürfen keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind, mit Ausnahme von Waren und Dienstleistungen für das Rauchen.

Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SchPG)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (SchPV)

Werbeverbot

Die Werbung für Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte, elektronische Zigaretten an und in öffentlichen Gebäuden sowie auf öffentlichem Grund und auf von diesem einsehbaren privaten Grund ist verboten. Weiter ist Werbung für für Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte, elektronische Zigaretten an öffentlichen Anlässen verboten. Vom Werbeverbot ausgenommen sind, Anschriften und Schilder von Betrieben, Schaufensterauslagen von Geschäften, die Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte oder elektronische Zigaretten verkaufen, Werbung an Fahrzeugen und Werbung direkt an der Verkaufsstelle bei öffentlichen Anlässen

Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) Artikel 15

Abgabealter

Die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.

Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) Artikel 16

 

Kantonales Tabakpräventionsprogramm

Der Kanton Bern setzt zurzeit das kantonale Tabak- und Nikotinpräventionsprogramm 2022 -2025 um. Die Vision des Kanton Bern ist: «Mindestens 85% der Kinder und Jugendlichen im Kanton Bern entscheiden sich für ein Leben frei von Tabak und Nikotin und sind vollumfänglich vom passiven Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten geschützt.»

Zielgruppen des kantonalen Tabak- und Nikotinpräventionsprogramm 2022-2025 sind Kinder und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen. Im Sinne der Chancengleichheit setzt das kantonalen Tabak- und Nikotinpräventionsprogramm 2022-2025 einen speziellen Fokus auf sozioökonomisch Benachteiligte und Menschen mit Migrationshintergrund.

Im Rahmen des kantonalen Tabak- und Nikotinpräventionsprogramm 2022-2025 werden folgende Massnahmen umgesetzt:

  • Regionale Jugendschutz-Koordinationsaustausche
  • Testkäufe Tabak und Nikotin
  • EverFresh Bern
  • Tabak- und Nikotinprävention in Vereinen
  • Workshop Tabak- und Nikotinprävention für Schlüsselpersonen im Migrationsbereich
  • Zackstark – rauchfrei durch die Lehre
  • Plattform be.feel-ok.ch
  • Erarbeitung Teilstrategie "Gesundheitsförderung und Prävention"

Webseite des Kantons Bern

Kantonalen Tabak- und Nikotinpräventionsprogramm 2022-2025

 

Unsere kantonalen Partner

Lungenliga Bern

Berner Gesundheit

Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg