Zürich

Kantonales Tabakpräventionsprogramm
Im Rahmen des kantonalen Programms umgesetzte Projekte
Kantonales Tabakpräventionsprogramm
Im Kanton Zürich setzen sich verschiedene Organisationen mit unterschiedlichen Angeboten für die Tabakprävention ein. Das kantonale Tabakpräventionsprogramm koordiniert und bündelt diese Aktivitäten zielgerichtet und trägt zur Finanzierung der Angebote bei. Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich ist im Auftrag der Gesundheitsdirektion für die Strategie und gemeinsam mit der Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) für die operative Umsetzung des Programms zuständig.
So wird ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Zürcher Bevölkerung geleistet.
Das kantonale Programm richtet sich an verschiedene Gruppen und verfolgt diese Ziele:
- Den Einstieg in den Tabak- bzw. Nikotinkonsum verhindern
- Den Ausstieg aus dem Tabak- bzw. Nikotinkonsum fördern
- Rauchfreie Lebensbereiche fördern, insbesondere in Gesundheitsinstitutionen, der Verwaltung, in Gemeinden und Schulen
- Relevante Informationen zugänglich machen und Gesundheitskompetenzen stärken
Weiter zum Tabakpräventionsprogramm des Kantons Zürich
Weitere Initiativen
Hier könnten Initiativen aller Art aufgenommen werden, welche auf lokaler oder Gemeindeebene stattfinden. Dies können Anpassungen im Gemeindereglement sein welche Aussenräume (wie Spielplätze, Bushaltestellen, Aussenbereiche von Restaurationsbetrieben) Rauchfrei machen, freiwillige Initiativen für rauchfreie Aussenräume, weitergehende Werbeverbote oder andere Regelungen und Aktionen, welche in den Bereich der Tabakprävention fallen.
Im Rahmen des kantonalen Programms umgesetzte Projekte:
Ready4life – die Coaching App für Berufslernende, Mittelschülerinnen und Mittelschüler
Das Gesundheitsförderungsangebot ready4life coacht Berufslernende, Mittelschülerinnen und Mittelschüler in einer individualisierten App. Die App fördert Lebenskompetenzen in den Bereichen Tabak-, Cannabis- und Alkoholkonsum, Umgang mit Freunden und Arbeitskolleginnen, Stressbewältigung und Konfliktlösung. Ready4life ist ein Projekt der ZFPS, der Fachstelle Suchtprävention Mittelschulen und Berufsbildung und der LUNGE ZÜRICH.
www.r4l.swiss
zackstark – rauchfrei durch die Lehre
zackstark – rauchfrei durch die Lehre richtet sich an Ausbildungsbetriebe. Das Projekt motiviert Berufslernende, während der gesamten Lehrzeit rauchfrei zu bleiben, und setzt damit auch ein wichtiges Signal für alle anderen Mitarbeitenden. Zackstark ist ein Projekt der ZFPS, der Fachstelle Suchtprävention Mittelschulen und Berufsbildung, LUNGE ZÜRICH und der Stellen für Suchtprävention Kanton Zürich.
www.zh.zackstark.ch
Sensibilisierungstafeln für rauchfreie Spielplätze
Spielplätze sind Räume, die in erster Linie von Kindern genutzt werden und diesen zur Verfügung stehen sollen. Hier sollen sich Kinder im Freien ungefährdet bewegen und in einem sicheren Rahmen spielen können. Darum setzen wir uns dafür ein, dass Spielplätze rauchfrei bleiben. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich unterstützen die Gemeinden im Rahmen des kantonalen Tabakpräventionsprogramms bei der Umsetzung von rauchfreien Spielplätzen. Gerne stellen wir Ihnen Hinweistafeln zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.
PDF mit weiteren Infos
Everfresh – Jugendliche informieren Jugendliche
Bei EverFresh engagieren sich Jugendliche und junge Erwachsene für andere Jugendliche. Jeden Samstagabend sensibilisieren sie als Coaches Gleichaltrige an MidnightSports-Veranstaltungen von IdéeSport. Sie machen mit verschiedenen Spielen und Aktivitäten auf die negativen Auswirkungen von Suchtmitteln aufmerksam.
www.ideesport.ch
Rauchstoppkurse der Krebsliga
Die Krebsliga Zürich bietet Rauchstoppkurse in Zürich, Winterthur und Wetzikon sowie online an. An sechs Kursterminen werden die Teilnehmenden in Richtung Rauchfreiheit geführt. Rauchstopp-Kurse wirken: Rund 65 % der Teilnehmenden sind bei Kursende rauchfrei.
www.krebsligazuerich.ch/rauchstopp
FTGS - Prävention und Behandlung in Gesundheitsinstitutionen
Der Verein «Forum Tabakprävention in Gesundheitsinstitutionen Schweiz» (FTGS) unterstützt Gesundheitsinstitutionen dabei, die Qualität ihrer Massnahmen in der Tabakprävention auf der Grundlage anerkannter Standards zu verbessern, stellt Zertifikate aus und fördert Weiterbildungen und den Erfahrungsaustausch.
www.ftgs.ch
Testkäufe
Jährlich führt das Blaue Kreuz im Auftrag des Programms 200 Tabaktestkäufe durch. Ziel ist, zu überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz im Verkauf eingehalten werden. Zudem wird das Verkaufspersonal sensibilisiert.
www.zh.blaueskreuz.ch/alkohol-und-tabaktestkaeufe
Stop2drop - Für eine saubere und gesunde Umwelt
Die NGO stop2drop setzt sich gegen Zigaretten-Littering ein – für eine saubere Umwelt und dafür, dass Kinder rauch- und nikotinfrei aufwachsen. Mit Aktionen für rauchfreie Spielplätze und Zigarettenstummel-Sammelaktionen für Schulklassen verbinden sie das Umweltthema mit Tabakprävention.
www.stop2drop.ch
rauchfreiCoach – ein Messenger basiertes Rauchstoppprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung ISGF wird ein niederschwelliges Rauchstoppangebot für Jugendliche und junge Erwachsene getestet. In WhatsApp integriert werden Rauchende bei der Reduktion des Nikotinkonsums und beim Konsumstopp begleitet und unterstützt. Das kantonsübergreifende Pilotprojekt wird voraussichtlich per Ende 2023 abgeschlossen.
www.rauchfreicoach.ch
Rauchstopp für Schwangere und frischgebackene Eltern
Gemeinsam mit dem Kanton Zürich bietet LUNGE ZÜRICH eine individuelle Rauchstoppberatung an, die sich speziell an schwangere Frauen, deren Partner bzw. Partnerin und Eltern mit Kleinkindern (bis 1 Jahr) richtet.
Das Angebot beinhaltet sechs persönliche und eine telefonische Beratungen durch eine Rauchstoppberaterin mit Einbezug einer ärztlichen Fachperson.
www.lunge-zuerich.ch/rauchstopp-schwangerschaft
feel-ok.ch – die Wissensplattform für Jugendliche
feel-ok.ch ist eine Gesundheitsplattform für Jugendliche und ihre Bezugspersonen. 23 Themen zur Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit sowie zur Suchtprävention sind jugendgerecht aufbereitet. Ebenfalls stehen Lehrpersonen, Schulsozialarbeitenden, Jugendarbeitenden und anderen Fachpersonen Materialien und Methoden zur Verfügung, um die Gesundheitskompetenz Jugendlicher auf vielfältige Weise zu stärken. Im Rahmen des Tabakpräventionsprogramms werden die Inhalte zum Thema Nikotin laufend den aktuellen Trends angepasst und ergänzt
www.feel-ok.ch/nikotin
Unsere kantonalen Partner
Der Vernetzung aller Institutionen und Personen, welche im und mit dem Kanton Zürich Tabakprävention betreiben, wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Diese Institutionen engagieren sich im Rahmen des Programms:
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Apothekerverband des Kantons Zürich
Ärztegesellschaft des Kantons Zürich
Femmes-Tische und Männer-Tische Kanton Zürich
befreelance – Lehrmittel für Suchtprävention an der Oberstufe
Institut für Sucht und Gesundheitsforschung
Kantonsspital Winterthur, Rauchstoppberatung
Gesetzliche Bestimmungen
Verboten ist den Tabakkonsum in öffentlichen Gebäuden (d.h. die der Öffentlichkeit dienen und im Allgemeinen für jedermann zugänglich sind), wo er nicht ausdrücklich erlaubt ist.
§ 48 Abs. 4 Gesundheitsgesetz (LS 810.1; GesG)
Das Rauchen im Freien und in abgetrennten, ausreichend belüfteten Räumen dieser Gebäude kann von der Hausordnung öffentlicher Gebäude gestattet werden.
§§ 1 und 2 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
E-Zigaretten sind vom Passivrauchschutz nicht betroffen |
Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten, aber es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
§ 22 Gastgewerbegesetz (LS 935.11)
Raucherbetriebe oder Raucherlokale strikt verboten.
Verboten sind mitbringen und konsumieren von Raucherwaren in der Volkschule.
§54 Volkschulverordnung (LS 412.101; VSV)
Das Rauchen ist bis und mit dem 9. Schuljahr in der Mittelschule verboten. Die Schule kann Raucherbereiche bezeichnen
§9 und 11 Disziplinarreglement der Mittelschulen (LS 413.211.1)
Das Rauchen ist auf dem Schulareal verboten. Die Schule kann Raucherbereiche bezeichnen
Werbeverbot
Plakatwerbung oder andere weiträumig wahrnehmbare Werbung für Tabak ist verboten auf öffentlichem Grund sowie in öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen sind möglich. Jede Werbung für Tabak ist verboten an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besucht werden.
§ 48 Abs. 2 und 3 Gesundheitsgesetz (LS 810.1; GesG)
§ 3 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
Richtlinien zum Vollzug der Werbebeschränkung für Suchtmittel
Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten sind verboten.
§ 48 Abs. 5 Gesundheitsgesetz (LS 810.1; GesG)
§ 4 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
Kanton und Gemeinden können die Einhaltung der Abs. 5 und 6 kontrollieren, indem sie Personen, die das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, mit dem Abschluss von Scheingeschäften betrauen.
Strafbestimmungen:
Busse bis Fr. 1000 für Verstösse gegen das Rauchverbot
§ 5 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
Busse bis Fr. 50 000 für vorsätzliche Verstosse
§ 61 Abs. 1 lit. k Gesundheitsgesetz (LS 810.1; GesG)
Busse bis Fr. 1000 bei Versäumnis Vorschriften durchzusetzen
§ 5 Abs. 2 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
Busse bis Fr. 50 000 für vorsätzliche Verstosse
§ 61 Abs. 1 lit. k Gesundheitsgesetz (LS 810.1; GesG)
Busse bis Fr. 1000 wegen fehlender Hinweise
§ 5 Abs. 3 Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (LS 818.25)
(Ausführlicher: Gesetzesbestimmungen zu Alkohol und Tabak der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich.)