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Auf dem Weg zu einer tabak- und nikotinfreien Schweiz

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist das Kompetenzzentrum für Tabakprävention der Schweiz. Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens umfasst sie heute über 50 Kollektivmitglieder. Die AT Schweiz bietet ihren Mitgliedern ein breites Netzwerk an ExpertInnen und stellt Fachwissen über Tabakkontrolle und -prävention zur Verfügung.

Sie setzt sich mit evidenzbasierten Angeboten und der Vernetzung der zentralen Akteure für eine nachhaltig gesunde und rauchfreie Schweiz ein und bietet der Bevölkerung gleichzeitig Hand beim Rauchstopp und Nikotinentzug.

 

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13.02.2022 |Medienmitteilungen

Die Schweiz sagt «JA» zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz freut sich über das klare Verdikt zur Volksinitiative «Kinder ohne Tabak», welche die Schweizer Stimmbevölkerung mit 56.6% angenommen hat. Damit wird eine seit langem von der AT Schweiz geforderte zentrale Massnahme der Tabakprävention, nämlich der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Werbung für schädliche Tabak- und Nikotinprodukte, umgesetzt. Der Entscheid ebnet zudem den Weg zur Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention (FCTC) durch die Schweiz - nur eine Minimalanforderung bleibt offen.

Volk und Stände wollen die Kinder und Jugendlichen in der Schweiz vor Tabakwerbung schützen. Mit der Annahme der Volksinitiative ist hierzulande erstmalig ein effektiver Jugendschutz möglich; durch die strikte Umsetzung des Volkswillens wird Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte zukünftig dort eingeschränkt, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht, nämlich in Gratiszeitungen, im Internet, an Verkaufsständen und an Festivals – ausgenommen dort wo es U18-Schranken bzw. Beschränkungen gibt.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz sieht in der Annahme der Initiative einen wichtigen Schritt hin zu einem Leben frei von der Abhängigkeit von Tabak- und Nikotinprodukten der Kinder und Jugendlichen von morgen.

Parlament soll WHO-Rahmenkonvention endlich ratifizieren

Die umfassende Einschränkung von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabak- und Nikotinprodukte ist eine der Kernforderungen der Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle (FCTC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche die Schweiz 2004 unterzeichnet hat, aufgrund der unzulänglichen Schweizer Gesetzeslage bislang nicht ratifizieren konnte. Dank des erfreulichen Abstimmungsresultats macht die Schweiz hier einen gewaltigen Schritt nach vorne bei den Werbeeinschränkungen. Jedoch verlangt Artikel 13 der Konvention die Bekanntgabe von Ausgaben für noch erlaubte Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring seitens der Tabakindustrie. Die AT Schweiz erhofft sich, dass das Parlament diese Minimalanforderung in der Umsetzung der Volksinitiative noch aufnimmt, damit es anschliessend, nach einer fast zwei Jahrzehnte selbstverschuldeten Blockade, die WHO-Rahmenkonvention endlich ratifizieren kann.

Abstimmungsergebnis in die Revision des Tabaksteuergesetzes einfliessen lassen

Das deutliche Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung ist auch ein Signal an Bundesrat und Parlament, bei der anstehenden Teilrevision des Tabaksteuergesetzes den Kinder- und Jugendschutz ausreichend zu berücksichtigen. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz bemängelt am bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf

  • die alleinige Fokussierung auf die Wiedereinführung der Steuer auf E-Zigaretten, welche zudem so tief angesetzt ist, dass sie kaum präventive Wirkung entfalten wird;
  • das Fehlen einer mittel- bis langfristigen Vision zur Nutzung des Potentials der Tabak- und Nikotinsteuer als Mittel zur Tabakprävention.

Die Erhöhung der Tabaksteuer ist erwiesenermassen eines der wirksamsten Instrumente der Tabakprävention. Eine Preiserhöhung hält insbesondere Jugendliche davon ab, mit dem Rauchen bzw. Nikotinkonsum überhaupt anzufangen. Im Herbst 2021 hat die ZHAW die Wirksamkeit hoher Tabaksteuern nochmals bestätigt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Wolfgang Kweitel, Public Affairs,
wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch / 031 599 10 22

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