Bestimmungen in Europa

(at) Immer mehr Länder in Europa schreiben einen vollständigen Schutz vor Passivrauchen vor. Das heisst, der Schutz gilt grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume einschliesslich Verkehrsmittel und für alle geschlossenen Räume am Arbeitsplatz. Werden Rauchräume zugelassen, wie in Frankreich und Italien, sind strenge Auflagen einzuhalten.

Die Schweiz gehört noch nicht zu diesen Ländern. Denn das «Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen» gestattet das Rauchen an Einzelarbeitsplätzen sowie Rauchbetriebe im Gastgewerbe.