Medienmitteilung: Tabakindustrie behindert die Gesundheitspolitik

29.05.2012 Category: Medienmitteilung, Tabakindustrie/Wirtschaft, Startseite
Die Tabakindustrie versucht die Gesundheitspolitik zu beeinflussen für eigene Interessen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention zum Welttag ohne Tabak vom 31. Mai. Aber das Geschäft der Tabakindustrie ist unvereinbar mit Gesundheitspolitik.

Wirksame Massnahmen zur Tabakprävention senken den Tabakkonsum. Die Tabakkonzerne hingegen vermarkten möglichst viele Tabakwaren. Deshalb widersprechen die Geschäftsabsichten der Tabakkonzerne jeder Förderung der öffentlichen Gesundheit. Diesen Interessenkonflikt hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ins Zentrum des Welttags ohne Tabak 2012 gestellt. 

Globale Standards 
Die internationale Tabakkonvention der WHO von 2003 beinhaltet die weltweit anerkannten Massnahmen für die Tabakprävention. Dazu gehören grosse Warnhinweise auf den Packungen, ein Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabakwaren und ein hundertprozentiger Schutz vor Passivrauchen. 

Jährlich sterben fast sechs Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, davon über 9000 in der Schweiz. Trotzdem unternimmt die Tabakindustrie immer aggressive Versuche, die Massnahmen der WHO-Tabakkonvention zu untergraben. 

Von der Schweiz aus 
So missbraucht der Tabakkonzern Philip Morris das bilaterale Abkommen über Investitionsschutz zwischen der Schweiz und Uruguay, um gesundheitspolitische Massnahmen in Uruguay rückgängig zu machen, schreibt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention. 2004 hat Uruguay die WHO-Tabakkonvention ratifiziert, seit 2010 schränkt Uruguay die Werbemöglichkeiten auf Zigarettenpackungen viel stärker ein als etwa die Schweiz. 

Aufgrund dieses bilateralen Abkommens hat Philip Morris vor einem internationalen Schiedsgericht die Republik Uruguay auf hohe Schadenersatzforderungen verklagt. Damit will der Tabakkonzern verhindern, dass andere Länder dem Beispiel von Uruguay folgen und ebenfalls grosse Warnhinweise auf Zigarettenpackungen vorschreiben. 

Falls Philip Morris mit der Klage erfolgreich sein wird, werden andere Länder aus Angst vor Schadenersatzforderungen zögern, wirksame Massnahmen zur Tabakprävention einzuführen. Die Klage gegen Uruguay ist für Philip Morris demnach ein Testfall. Weltweit sind mehr als zweitausend derartige bilaterale Abkommen in Kraft. 

Auskunft: Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Haslerstrasse 30, 3008 Bern, Tel. 031 599 10 20, Fax 031 599 10 35, Opens window for sending emailinfo(at)at-schweiz.chOpens external link in current windowwww.at-schweiz.ch

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