05.10.2010

Medienmitteilung: Tabakkonzern klagt von der Schweiz gegen Uruguay

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Uruguay hat seit März die weltweit strengsten Vorschriften für Zigarettenpackungen. Dagegen klagte Philip Morris von der Schweiz vor einem internationalen Schiedsgericht. Der Tabakkonzern will auf den Packungen weiterhin für Zigaretten werben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention.

Grundlage für die Klage von Philip Morris bildet das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Uruguay über Investitionsschutz. Durch die neuen Vorschriften in Uruguay sieht Philip Morris seine Investitionen in die Gestaltung von Zigarettenpackungen bedroht.

Der Tabakkonzern reichte die Klage gegen die Republik Uruguay am 26. März 2010 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID in Washington ein. Dieses Schiedsgericht ist eine unabhängige internationale Organisation und gehört zur Weltbankgruppe. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden.

Testfall für Tabakindustrie
Die Schweiz hat mit 117 Ländern Afrikas, Lateinamerikas, Asiens und Europas bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, von diesen Abkommen sind 107 in Kraft. Die laufende Klage scheint für Philip Morris ein Testfall zu sein, schreibt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention. Wenn Philip Morris von der Schweiz aus mit der Klage gegen Uruguay erfolgreich ist, wird der Tabakkonzern wahrscheinlich gegen weitere Länder mit strengen Vorschriften zur Tabakkontrolle gerichtlich vorgehen.

Internationale Standards zur Tabakkontrolle
Die internationale Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation setzt weltweit die Standards für Massnahmen, um den Tabakkonsum zu reduzieren. 171 Staaten, darunter Uruguay, haben bisher das Abkommen ratifiziert.

Bezüglich Verpackung und Etikettierung von Tabakwaren verpflichten sich die Vertragsparteien, erstens Warnhinweise vorzuschreiben, die mindestens 50 Prozent der Hauptflächen abdecken sollen, und zweitens wirksame Massnahmen zu ergreifen gegen falsche oder täuschende Angaben. Mit der Klage gegen Uruguay bekämpft Philip Morris beide Forderungen der internationalen Rahmenkonvention.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention betont, hat die Regierung Uruguays beide Forderungen konsequent umgesetzt. In Uruguay müssen die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen auf Vorder- und Rückseite je 80 Prozent einnehmen. Zudem darf eine Marke nicht mehr in mehreren, verschiedenfarbigen Packungen angeboten werden. Die zweite Vorschrift richtet sich gegen den Versuch des Tabakkonzerns, das Verbot von sogenannten Light-Zigaretten zu umgehen und die Angabe «Lights» in «Gold» umzubenennen.

Die Vorschriften der uruguayischen Regierung stimmen sowohl mit dem internationalen als auch dem nationalen Recht überein. Zu diesem Schluss gelangt ein juristisches Gutachten im Auftrag der Vereinigung «Physicians for a Smoke-Free Canada», veröffentlicht im August 2010.

Die Schweiz hat die internationale Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle bisher nur unterzeichnet. Aber mit seiner Unterschrift am hat der Bundesrat seinen Willen ausgedrückt, die Konvention auch in der Schweiz umzusetzen. Die Ratifikation ist ein Ziel des Bundesrates.

Quelle: Physicians for a Smoke-Free Canada, Legal Opinion: Philip Morris vs. Uruguay. An Analysis of Tobacco Control Measures in the Context of International Investment Law, August 12, 2010
Opens external link in current windowhttp://www.smoke-free.ca/eng_home/2010/news_press_August12_2010.htm.
Auf dieser Webseite finden sich weitere Hintergrundinformationen.

Auskunft: Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Haslerstrasse 30, 3008 Bern, Tel. 031 599 10 20, Fax 031 599 10 35, Opens window for sending emailinfo(at)at-schweiz.ch