Medienmitteilung: Rauchfrei wird zur Regel

27.04.2010 Category: Medienmitteilung, Passivrauchen, Startseite
Mit dem neuen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sind ab 1. Mai Arbeitsplätze und öffentliche Gebäude meistens rauchfrei. Doch besonders im Gastgewerbe ist der Schutz noch mangelhaft, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention.

Die Einführung von Gesetzen für hundertprozentig rauchfreie Innenräume führt zu einem deutlichen Rückgang der Herzkrankheiten. Zwölf Monate nach der Einführung solcher Gesetze sinkt die Anzahl der Spitaleinweisungen wegen akutem Herzinfarkt um ungefähr 15 Prozent.

Drei Jahre später liegt die Anzahl Spitaleinweisungen sogar rund 35 Prozent tiefer verglichen mit dem Stand vor der Einführung. Dies belegen die US-Forscher James Lightwood und Stanton Glantz in der angesehenen Fachzeitschrift Circulation.

Bundesgesetz mit Lücken
In der Schweiz treten am 1. Mai das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die entsprechende Verordnung in Kraft. Zwar sind Arbeitsplätze und öffentliche Innenräume in der Regel rauchfrei. Doch Gesetz und Verordnung lassen grosse Ausnahmen zu. So sind an Arbeitsplätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden Rauchräume erlaubt.

Im Gastgewerbe sind ausser Rauchräumen auch Rauchlokale gestattet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen überall beschäftigt werden. Besonders Rauchbetriebe schädigen bewusst die Gesundheit von Arbeitnehmenden und Gästen.

Grosser administrativer Aufwand
Gleichzeitig ist die Umsetzung des Bundesgesetzes aufwändig. Die von Kanton zu Kanton abweichenden Bestimmungen machen den Vollzug kompliziert. Die Bewilligungsverfahren für Rauchräume und Rauchlokale vergrössern den Aufwand für die kantonalen Verwaltungen. Auch haben Streitfälle bereits gerichtliche Auseinandersetzungen bis zum Bundesgericht ausgelöst.

Die Lücken in Bundesgesetz und Verordnung sowie die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen will die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» beseitigen. In der ganzen Schweiz soll die gleiche Regelung gelten: Arbeitsplätze in Innenräumen und öffentlich zugängliche Räume sind rauchfrei.

Die Forderungen der Volksinitiative stossen auf breite Zustimmung. Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass fünfzehn Kantone strengere Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen erlassen haben als der Bund. Diese Kantone umfassen 79 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung.

Quelle der Forschungsarbeit: James M. Lightwood and Stanton A. Glantz, Risk Attributable to Secondhand Smoke Declines in Acute Myocardial Infarction After Smoke-Free Laws and Individual, in: Circulation 2009; 120: 1373-1379 Opens external link in current windowhttp://circ.ahajournals.org.

Kontakt: Verena El Fehri, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Haslerstrasse 30, 3008 Bern, Tel. 031 599 10 20, Fax 031 599 10 35, Opens window for sending emailinfo(at)at-schweiz.ch