Medienmitteilung: Bundesrat lässt die Arbeitnehmenden in der Gastronomie fallen

28.10.2009 Category: Medienmitteilung, Passivrauchen
Mit der heute genehmigten Verordnung verdünnt der Bundesrat den Schutz vor Passivrauchen für die Arbeitnehmenden in der Gastronomie zusätzlich. Damit missachtet er den Willen der Mehrheit der Bevölkerung, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention.

Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung wünschen generell rauchfreie Restaurants, Cafés und Bars. In den kantonalen Abstimmungen haben sich die Stimmberechtigten mehrheitlich gegen Rauchbetriebe ausgesprochen.

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlaubt zwar ausnahmsweise in Restaurants und Hotels bediente Rauchräume. Aber die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen macht aus der Ausnahme die Regel und gestattet durchgehend Rauchräume mit Bedienung. Auch beschränkt die Verordnung die Grösse von Rauchräumen nicht auf 80 Quadratmeter. Zudem verzichtet der Bundesrat auf klare Bestimmungen für Lüftungsanlagen. So regiert der Bundesrat gegen den politischen Willen der Bevölkerung, stellt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention fest.

Die gesetzlichen Lücken auf Bundesebene will die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» schliessen. Alle öffentlich zugänglichen Räume wie Restaurants, Bars, Schulen und Spitäler und alle Arbeitsplätze in Innenräumen sollen rauchfrei sein, verlangt die Initiative. Die Unterschriftensammlung läuft mit grossem Erfolg.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention setzt sich ein für den Schutz der Gesundheit vor den Schäden des Tabakkonsums. Als Dachorganisation wird sie getragen unter anderem von der Krebsliga Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerischen Herzstiftung, Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, pro aere, Radix, kantonalen Krebs- und Lungenligen und weiteren kantonalen Fachstellen.

Kontakt: Verena El Fehri, Geschäftsführerin Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Haslerstrasse 30, 3008 Bern, Telefon 031 599 10 20, Fax 031 599 10 35