Medienmitteilung: Tabakunternehmen werben ungehindert im Internet
Mehr als 150 Länder kennen Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte im Fernsehen, am Radio und in Zeitungen und Zeitschriften. In den Online-Medien hingegen können die Tabakkonzerne weitgehend unbegrenzt werben. Im Vordergrund stehen hauptsächlich soziale Netzwerke wie Facebook oder YouTube.
Weltweit ist Facebook das meistgenutzte soziale Netzwerk im Internet. Auf diesem Weg gewinnen auch in der Schweiz vor allem junge Menschen sogenannte Freunde und tauschen sich über gemeinsame Interessen aus. Solche Freundesnetze können Firmen zu Werbenetzen machen.
Erfolgreiche Werbung
„Gegenüber herkömmlicher Werbung sind diese neuen und unreglementierten Medien oft erfolgreicher, um neue Konsumentinnen und Konsumenten zu erreichen“, sagt Betty Freeman. Sie ist Fachfrau für soziale Netzwerke in der Tabakprävention an der Universität Sydney.
Ohne gesellschaftliche Kontrolle dringen die Tabakkonzerne über die sozialen Netzwerke in die Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, schreibt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention. Ausserdem versuchen die Tabakkonzerne über solche Gemeinschaften Vertrauen zu erwecken.
Tabakkonzerne haben in Facebook für bekannte Zigarettenmarken eigene Seiten aufgebaut. Die Konzerne brauchen diese Seiten, um „Freunde“ zu finden und sie mit Tabakprodukten vertraut zu machen. Innerhalb eines Werbenetzes erstellen die Benutzerinnen und Benutzer von sich aus eigene Inhalte und machen weitere Facebook-Freunde auf das Werbenetz aufmerksam.
So vermarkten sich Zigarettenmarken besonders unter jungen Leuten gewissermassen von selbst. Facebook zeigt hervorragend, wie innovativ Tabakunternehmen sind, wenn es darum geht, online neue Kunden und Kundinnen zu gewinnen.
Internationaler Vertrag untersagt Tabakwerbung
Die Internationale Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation verlangt ein Verbot aller Formen von Werbung und Verkaufsförderung für Tabak. Die Schweiz unterzeichnete 2004 die Konvention. Der Bundesrat drückte damit seinen politischen Willen aus, die Forderungen der Vereinbarung in der Schweiz umzusetzen.
In der Schweiz ist Werbung für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen verboten, ebenso Tabakwerbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. Mehr und mehr Kantone verbieten zudem die Plakatwerbung im öffentlichen Raum.
Weiterhin offen für Tabakwerbung sind in den meisten Kantonen die Kinospots ab 19 Uhr, der Anzeigenteil der Printmedien, das Sponsoring von Kultur- und Sport-Veranstaltungen, nationale Wettbewerbe und die direkte Verkaufsförderung etwa über Hostessen in Clubs.
Kontakt: Verena El Fehri, Geschäftsführerin, Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention
Telefon 031 599 10 20, Fax 031 599 10 35,
info(at)at-schweiz.ch
Quellen: B. Freeman, S. Chapman, Gone viral? Heard the buzz? A guide for public health practitioners and researchers on how Web 2.0 can subvert advertising restrictions and spread health information, in: Journal of Epidemiology and Community Health 2008; 62: 778-782
http://jech.bmj.com.
