E-Zigaretten

(at) Elektronische Zigaretten (abgekürzt E-Zigaretten) sehen aus wie herkömmliche Zigaretten und elektronische Zigarren mehr oder weniger wie traditionelle Zigarren. Doch handelt es sich um keine Tabakwaren, sondern um elektronische Geräte zur Abgabe von Aromastoffen ohne oder mit Nikotin (englisch: Electronic nicotine delivery systems ENDS).

Im Handel sind in der Schweiz nur elektronische Zigaretten ohne Nikotin zugelassen. Für den Eigengebrauch dürfen in beschränkter Anzahl auch E-Zigaretten mit Nikotin eingeführt werden. Grundsätzlich dienen E-Zigaretten weder zum Aufhören noch zur Reduktion des Tabakkonsums.

Rechtliche Situation

Das Bundesamt für Gesundheit informierte Mitte September 2010 über den Stand der Regelung von E-Zigaretten in der Schweiz:

  • E-Zigaretten mit Nikotin unterstehen dem Lebensmittelgesetz und dürfen in der Schweiz nicht in den Handel gebracht werden.
  • Auch E-Zigaretten ohne Nikotin fallen unter das Lebensmittelgesetz. Wer solche Produkte in den Handel bringen will, muss sicherstellen, dass die Produkte für die Gesundheit unbedenklich sind.
  • E-Zigaretten mit Nikotin, die zur Rauchentwöhnung angepriesen werden, gelten als Medizinprodukte und unterstehen dem Heilmittelgesetz. Medizinprodukte müssen von der Schweizerischen Arzneimittelbehörde swissmedic zugelassen werden. Sind Medizinprodukte in der Europäischen Union zugelassen, dürfen sie auch in der Schweiz verkauft werden. Die Schweizerische Arzneimittelbehörde swissmedic überwacht den Markt von Medizinprodukten.
  • Zum Eigengebrauch fallen E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin nicht unter das Lebensmittelgesetz. Als zulässig für den Eigengebrauch gelten gemäss Bundesamt für Gesundheit für einen Zeitraum von 60 Tagen die Einfuhr von 150 Nachfüllpatronen oder 150 Millilitern Nachfüllflüssigkeit mit Nikotin. Die Einfuhr von Nachfüllpatronen oder Nachfüllflüssigkeit ohne Nikotin ist unbeschränkt möglich.

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Ungeeignet für Rauchstopp

E-Zigaretten mit Nikotin sind als nikotinhaltige Hilfsmittel zum Rauchstopp ungeeignet. Dies erklärt die Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation zur Regulierung von Tabakprodukten in ihrem dritten Bericht von 2009.

Bei nikotinhaltigen Medikamenten sind alle Inhaltsstoffe deklariert, die Herstellung der Produkte unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle, klinische Studien belegen Sicherheit und Wirksamkeit als Hilfsmittel beim Aufhören, die Arzneimittelbehörden haben die Produkte zugelassen.

Aber bei E-Zigaretten mit Nikotin fehlen klinische Tests, ob diese Produkte den Rauchstopp erleichtern. Weder bezüglich Sicherheit und Wirksamkeit noch hinsichtlich Dosierung und Behandlungsdauer haben Hersteller bisher wissenschaftliche Studien vorgelegt.

Ebenso ungeeignet zum Aufhören oder zur Reduktion des Tabakkonsums sind E-Zigaretten ohne Nikotin; auch hier fehlen wissenschaftliche Studien. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention empfiehlt, beim Rauchstopp nikotinhaltige Medikamente oder andere geprüfte Aufhörmethoden zu verwenden.

Opens internal link in current windowAufhörhilfen

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Wie funktionieren E-Zigaretten?

E-Zigaretten bestehen aus drei Bestandteilen:

  • vorne: aufladbare Batterie mit oder ohne Lämpchen,
  • in der Mitte: elektronischer Zerstäuber,
  • hinten: austauschbare Patrone und Mundstück.

Die Patrone beinhaltet in der Regel eine Flüssigkeit aus Aromastoffen ohne oder mit Nikotin, Wasser und einem Lösungsmittel (Propylenglycol: Lebensmittelzusatzstoff E 1520). Aromen wie Pfefferminze und Vanille sind gerade bei jungen Menschen beliebt.

Der Zerstäuber wird mit Strom aus der Batterie betrieben. Beim Inhalieren aktiviert der Luftzug den Zerstäuber, dieser verdampft etwas Flüssigkeit aus der Patrone. Zugleich leuchtet das Lämpchen auf.

Beim Einatmen des Dampfes gelangen Aromastoffe sowie Nikotin in die Lunge. Entsprechend den verschiedenen Tabaksorten gibt es Patronen mit höherem oder tieferem Nikotingehalt.

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Sind E-Zigaretten sicher?

E-Zigaretten weichen bezüglich Produktsicherheit und Nikotingehalt stark voneinander ab; wenige Produkte sind geprüft worden. Auch verzichten viele Hersteller auf eine Deklaration der einzelnen Inhaltsstoffe. Die Frage bleibt also offen, inwieweit elektronische Zigaretten eine unschädliche Abgabe von Aromastoffen sowie Nikotin gewährleisten.

Die US-Gesundheitsbehörde FDA analysierte 18 Patronen zweier führender Hersteller von E-Zigaretten in den USA. Verschiedene Testpatronen enthielten krebserregende Stoffe und andere Giftstoffe, meldete die Behörde im Juli 2009.

Krebserregende Stoffe

In der Hälfte der Testpatronen wurden in geringen Mengen tabakspezifische Nitrosamine festgestellt, die Krebs verursachen.

Giftstoffe

In einer Patrone fand sich Diethylenglycol. Gemischt mit Wasser, wird Diethylenglycol als Frostschutzmittel eingesetzt und ist für Menschen giftig. Die Mehrheit der Testpatronen enthielten tabakspezifische Reststoffe, die gesundheitsschädlich sein können.

Qualitätskontrolle

Bei drei Patronen, angeschrieben mit demselben hohen Nikotingehalt, wurden im Test beim Inhalieren stark voneinander abweichende Nikotinmengen gemessen. Bei den als nikotinfrei angeschriebenen Testpatronen wurden ausser bei einer in allen geringe Mengen von Nikotin gefunden. Daraus zog die US-Gesundheitsbehörde FDA den Schluss, dass die Qualitätskontrolle dieser Produkte mangelhaft war oder gänzlich fehlte.

Im September 2010 verwarnte die US-Gesundheitsbehörde FDA fünf Handelsfirmen von elektronischen Zigaretten wegen unzulässiger Anpreisungen und schlechter Herstellungspraxis. Gleichzeitig erklärte die Behörde ihre Absicht, Regeln der guten Herstellungspraxis für elektronische Zigaretten aufzustellen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

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Quellen

U.S. Food and Drug Administration (FDA), Public Health Focus: Cross-Cutting Topics: Electronic Cigarettes, Opens external link in current windowwww.fda.gov/NewsEvents/PublicHealthFocus.

World Health Organization (WHO), WHO study group on tobacco product regulation (TobReg): report on the scientific basis of tobacco product regulation: third report of a WHO study group, WHO technical report series no. 955, 2009 Opens external link in current windowwww.who.int/tobacco/global_interaction/tobreg.

Bundesamt für Gesundheit, Informationsschreiben Nr. 146: Elektrische Zigaretten, elektronische Zigaretten, E-Zigarette, Stand 13.9.2010 (Korrigierte Version 17.9.2010) Opens external link in current windowwww.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/04894/index.html.

Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Text: Nicolas Broccard
Stand: Juli 2011

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