Weltweite Bestimmungen
(at) Die internationale Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO fordert wirksame Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen. 2008 waren erst wenige Prozent der Weltbevölkerung umfassend vor Tabakrauch geschützt.
Internationale Richtlinien
Die WHO-Mitgliedstaaten haben mit Annahme der Rahmenkonvention 2003 bestätigt: Passivrauchen verursacht Tod, Krankheit und Invalidität. Gemäss Artikel 8 müssen folglich Arbeitsplätze in Innenräumen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentlich zugängliche Innenräume und gegebenenfalls andere öffentliche Orte rauchfrei sein. Dazu werden wirksame Massnahmen gefordert.
2007 beschlossen die Vertragsparteien zu Artikel 8 der Konvention zusätzlich ausführliche «Richtlinien zum Schutz vor Tabakrauchexposition».
- Der erste Grundsatz hält fest, dass nur hundertprozentig rauchfreie Innenräume einen wirksamen Schutz ermöglichen. Andere Massnahmen wie Lüftungsanlagen oder Rauchzonen sind erwiesenermassen unwirksam.
- Der zweite Grundsatz verlangt, dass alle Menschen vor Passivrauchen zu schützen sind. Alle Arbeitsplätze in Innenräumen und alle öffentlich zugänglichen Innenräume müssen rauchfrei sein. Folglich dürfen Arbeitnehmende weder in Rauchräumen noch in Rauchbetrieben beschäftigt werden.
- Der dritte Grundsatz unterstreicht, dass Gesetze notwendig sind für den Schutz vor Passivrauchen. Die gesetzlichen Regelungen sollen einfach, klar verständlich und durchsetzbar sein. Freiwillige Selbstbeschränkungen, wie von der Tabakindustrie bevorzugt, haben sich nachweislich wiederholt als unwirksam herausgestellt.
Die Schweiz unterzeichnete 2004 die Konvention. Der Bundesrat drückte damit seinen politischen Willen aus, die Forderungen der Vereinbarung auch in der Schweiz umzusetzen. Aber das «Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen» von 2008 erlaubt Rauchräume und in der Gastronomie sogar Rauchräume mit Bedienung und Rauchbetriebe. Das Bundesgesetz versagt also bei der Umsetzung der Rahmenkonvention und der dazugehörigen Richtlinien.
Überblick
2008 lebten 5,4 Prozent der Weltbevölkerung in Ländern mit Gesetzen für einen vollständigen Schutz vor Passivrauchen einschliesslich Restaurants und Bars sowie 49 Prozent in Ländern mit Passivrauchschutz in den Bereichen Gesundheit und Bildung.
- Einen sehr lückenhaften Schutz wiesen knapp die Hälfte der Länder mit hohem und beinahe zwei Drittel der Länder mit mittlerem oder tiefem Einkommen auf.
- Einen teilweisen Schutz erreichten 2008 mehr als ein Drittel der Länder mit hohem, ein Viertel mit mittlerem und ein Drittel mit tiefem nationalem Einkommen. In diesem Fall erstreckt sich der Passivrauchschutz auf mindestens drei von acht öffentlichen Bereichen.
Inwieweit werden die erlassenen Gesetze tatsächlich eingehalten? Der Bericht von 2009 der Weltgesundheitsorganisation über die globale Tabakepidemie kommt zu folgendem Schluss: Gesetze, die einen umfassenden Schutz verlangen, werden häufiger eingehalten als Gesetze, die nur gewisse Bereiche wie den öffentlichen Verkehr für rauchfrei erklären. Am seltensten eingehalten werden Gesetze, die überall Ausnahmen zulassen.
Quellen
WHO Framework Convention on Tobacco Control. Conference of the Parties to the FCTC, Guidelines on the protection from exposure to tobacco smoke. Article 8 of the WHO FCTC,
www.who.int/fctc/guidelines/article_8/en/index.html.
World Health Organisation, WHO Report on the Global Tobacco Epidemic, 2009: Implementing smoke-free environments
www.who.int/tobacco/mpower.
World Lung Foundation and the American Cancer Society, The Tobacco Atlas. Third Edition,
www.tobaccoatlas.org: Aktuelle Angaben zum Schutz vor Tabakrauch finden sich unter Tobacco Maps > Select an Issue > Smoke-Free Areas.
Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Stand: Juni 2010
Autor: Nicolas Broccard
