Rauchfreie Schule
(at) Schulen gelten wie alle Bildungsstätten gemäss Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen als öffentlich zugängliche Räume und sind rauchfrei. Einige Kantone gehen über das Bundesgesetz hinaus und untersagen in Schulen das Betreiben von Rauchräumen.
Regelungen der Kantone bezüglich rauchfreier Schulen
Zehn Kantone kennen Regelungen für rauchfreie Schulen: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, St.Gallen, Waadt und Wallis. Die Bestimmungen beziehen sich jeweils auf die Schulgebäude, einzig Appenzell Ausserrhoden und Graubünden haben das gesamte Schulareal einbezogen. Die anderen Kantonen haben zusätzlich zum Bundesgesetz keine eigenen Regelungen erlassen.
Genf, Neuenburg und Waadt schreiben Schulgebäude ohne Rauchräume vor, Graubünden untersagt Rauchräume in Schulgebäuden der obligatorischen Volksschule. Folgende Kantone lassen in Schulgebäuden Rauchräume zu: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Solothurn, St.Gallen und Wallis.
Verschiedene Kantone sehen spezielle Ausnahmen vor. So gestattet Appenzell Ausserrhoden das Rauchen bei Fest-, Kultur- und Sportanlässen auf Schularealen ausserhalb der Schulzeit im Aussenbereich.
Klare gesetzliche Bestimmungen auch für Schulen
Bei gesetzlichen Bestimmungen für Schulen gilt zu beachten, dass die Schule als Bildungsinstitution eine Vorbildfunktion ausübt. Wichtig ist, dass die gesamte Schule als rauchfreier Ort bestimmt wird inklusive Aussenbereich.
Das französische Dekret für rauchfreie, öffentlich zugängliche Räume, seit dem 1. Februar 2007 in Kraft, ist ein gutes Beispiel. Unter strengen Auflagen sind Rauchräume am Arbeitsplatz erlaubt. Im Innen- und Aussenbereich von Schulen gilt aber ausnahmslos Rauchfreiheit. Ebenfalls unzulässig sind Rauchräume in Räumlichkeiten, die zur Ausbildung, Beherbergung oder sportlichen Betätigung von Minderjährigen vorgesehen sind oder regelmässig dazu genutzt werden. Zudem sind deren Innen- sowie Aussenbereiche ohne Ausnahme rauchfrei.
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention erachtet folgende Punkte als zentral:
- Die rauchfreie Schule beschränkt sich nicht nur auf die Gebäude, sondern erstreckt sich auf das gesamte Schulareal einschliesslich Sportanlagen.
- Die Schule und alle ihre Anlagen sind auch ausserhalb des Schulbetriebs rauchfrei.
- Die Regelungen gelten für alle Nutzer und Nutzerinnen einschliesslich Lehrpersonen, Angestellte der Schule sowie Besucherinnen und Besucher.
Leitfaden
Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Stand: November 2010
