Europäische Empfehlung
(at) Die Europäische Kommission hat im Juni 2009 alle Mitgliedstaaten aufgerufen, bis 2012 rechtliche Massnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu treffen. Mit dieser Empfehlung will die Kommission die Umsetzung beschleunigen der entsprechenden Forderungen aus der Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation.
Die Mitgliedstaaten sollen ihre Bürgerinnen und Bürger vollständig vor Tabakrauch schützen
- in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz,
- in geschlossenen öffentlichen Räumen,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- gegebenenfalls an anderen öffentlich zugänglichen Orten.
Ebenso sollen die Mitgliedstaaten die Belastung durch Tabakrauch von Kindern und Jugendlichen verringern.
Ausserdem befürwortet die Europäische Kommission flankierende Massnahmen. Dazu zählt sie unter anderem
- wirksame Massnahmen zur Förderung des Rauchstopps,
- Warnhinweise mit Text und Bild sowie Informationen über Unterstützungshilfen zum Rauchstopp auf den Verpackungen von Tabakwaren.
Auf EU-Ebene ist ein Netzwerk zu errichten, um die Zusammenarbeit unter den nationalen Anlaufstellen für Tabakprävention und -kontrolle zu stärken.
Der zuständige europäische Ministerrat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz hat diese Empfehlung am 1. Dezember 2009 diskussionslos angenommen.
