Aktivitäten während des 1., 2. und 3. Lehrjahres

Aktivitäten

Aktivitäten 1. Lehrjahr

  • Informationsveranstaltung zum Thema "Unmittelbare Wirkungen des Rauchens"
  • Standaktion mit Motivationsmaterial, Kohlenmonoxidmessungen, Informationsmaterial, Diskussionsmöglichkeit
  • Alles in gelockerter Atmosphäre ohne moralisierendes Auftreten der Ausbildner.
  • Beizug der regionalen Tabakpräventionsfachstelle.
  • Bei Wettbewerb "Berufslehre ohne Rauch": Einführung in Bedingungen.
  • Angebot an Rauchstopphilfe für Noch-Raucher
  • Alle 2 Monate eine kleine Aktion (abwechselnd Zeitungsmeldung, Karikatur, Poster am Schwarzen Brett)

Aktivitäten 2. Lehrjahr

  • Gruppenweise Standortbestimmung
  • Schülervortrag initiieren
  • Interviews in Betrieben über Kenntnisstand zum Tabak durchführen (Schadstoffe im Tabakrauch, Wirkung des Nikotins, Zahl jährlich gerauchter Zigaretten in der Schweiz...)
  • In jedem Quartal eine kleine Motivationsaktion organisieren (Nichtraucher bleiben bzw. wieder werden)

Aktivitäten 3. Lehrjahr

  • Gruppenweise Standortbestimmung
  • Einbezug der Gruppen in die Informationsveranstaltung des ersten Lehrjahrs
  • Wiederaufnahme des Themas Tabak im Unterricht (letzte Gelegenheit)

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Standortbestimmung

Standortbestimmung nach dem 1. Lehrjahr

Im Vergleich zum Beginn der Lehre wird gruppenweise diskutiert, wie sehr Ausseneinwirkungen von Kollegen und Vorbildern auf das individuelle Verhalten eingewirkt haben. Dies ergibt eine Diskussion über Gruppendruck und Selbstvertrauen. (Einflüsse der Werbung auf das Verhalten werden selten erkannt oder zugegeben.) Gruppenweise wird eine Liste geführt über die Anzahl Raucher, Exraucher und Nieraucher im Vergleich zum Lehrbeginn.

Standortbestimmung nach dem 2. Lehrjahr

Die Liste der Raucher, Exraucher und Nieraucher wird weitergeführt und diskutiert. Gründe von Zunahme oder Abnahme der Raucherzahlen werden gesucht. Erfahrungen mit dem Thema Rauchen im Lehrbetrieb werden besprochen.

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Lehrabschluss

Genau so wie gute Schulleistungen und Abschlussarbeiten besonders gewürdigt werden, sollte bei Lehrabschluss auch die Rauchfreiheit oder der Rauchstopp gewürdigt werden.

In einer Welt der omnipräsenten und raffinierten Tabakwerbung, der wieder vermehrt rauchenden Kinohelden, des Gruppendrucks im Kollegenkreis ist es eine anerkennenswerte Leistung, im jugendlichen Alter die Gefahren des Tabakkonsums zu durchschauen und rauchfrei zu leben.

Ob nun ein Wettbewerb durchgeführt wurde oder nicht, in beiden Fällen sind an der Abschlussfeier in der Schule und im Betrieb Erwähnung und Applaus angebracht.

Einbezug der Belegschaft

Das Rauchverhalten der Auszubildenden darf der Belegschaft nicht gleichgültig sein. Keinesfalls dürfen Auszubildenden Zigaretten angeboten werden. Auszubildende sind in einem Abhängigkeitsverhältnis den erwachsenen Berufsleuten gegenüber und könnten es aus falsch verstandenem Autoritätsglauben nicht wagen, angebotene Zigaretten abzulehnen. Die Auszubildenden dürfen auch - nur schon aus Gesetzesgründen - nicht dem Passivrauch ausgesetzt werden.

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Zusammenarbeit mit Gewerbeschule, anderen Lehrbetrieben sowie regionalen Tabakpräventionsfachstellen

Der Lehrbetrieb informiert die betreffende Berufsschule über die Durchführung des Projekts und bittet sie um Zusammenarbeit. Nach Möglichkeit soll die Berufsschule die Aktion der Lehrbetriebe unterstützen. Deshalb ist es wünschbar, dass der Lehrbetrieb versucht, andere Lehrbetriebe zu motivieren, ebenfalls ein Projekt "Berufslehre ohne Rauch" einzuführen.

Einzelne Teile können in kleineren Betrieben zusammengelegt werden (z. B. Informationsveranstaltung). Kleine Lehrbetriebe mit ein oder wenigen Lehrlingen können auch gemeinsam Lehrlingsgruppen bilden. Hier muss in jedem Betrieb ein Mitarbeiter verantwortlich für das Projekt sein, damit die Bedingungen und Sanktionen gemeinsam beschlossen, kontrolliert und die Belohnungen ausgerichtet werden können. Informations- und Motivationsaktionen können einem federführenden Betrieb jahrweise übertragen werden.

Betriebspolitik und Öffentlichtkeitsarbeit

Diejenigen Betriebe, die jetzt schon wettbewerbsmässig oder anders das Nichtrauchen bei der Arbeit belohnen, haben in regionalen und grossen Tageszeitungen ihre Aktionen bekannt geben können. Die meisten Artikel sind von Redaktoren gezeichnet. Daraus ist zu schliessen, dass die Medien ein grosses Interesse an solchen Aktivitäten der Betriebe haben - für den Betrieb also eine gute Möglichkeit, sich in positiver Weise als Lehrbetrieb zu profilieren. Die Informationsveranstaltung, Interviews der Auszubildenden über den Kenntnisstand der Bevölkerung, die Schlussveranstaltung ... bilden für den Lehrbetrieb einen Anlass, sich mit Presseauftritten als verantwortungsbewusste Gesundheitsförderer bekannt zu machen.

Beispiel: Nichtraucherbonus

Die Schweizerische Post führt als erstes Schweizer Grossunternehmen einen Nichtraucherbonus für Lehrlinge und Lehrtöchter ein. Ziel dieser Kampagne ist es, den unter Jugendlichen immer beliebter werdende Griff zur Zigarette zu stoppen.

Bald jeder zweite Jugendliche greift heute in der Schweiz regelmässig zur Zigarette: Die Zahl der rauchenden 15- bis 19-Jährigen stieg zwischen 1992 und 1997 von 23 auf 41 Prozent, wie die Schweizerische Gesundheitsbefragung zeigt. Alarmierend zugenommen hat dabei die Zahl der rauchenden Mädchen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Schweizerische Post für Lehrtöchter und Lehrlinge mit Lehrbeginn 2001 einen Nichtraucherbonus eingeführt.

Anspruch auf den Nichtraucherbonus haben Lehrlinge, die sich spätestens zwei Jahre vor Lehrabschluss verpflichten, während der gesamten Ausbildungszeit nicht zu rauchen. Als Belohnung winkt ihnen halbjährlich ein Postsoleil-Fonds-Anteil in der Höhe von 150 Franken. Den so ersparten Betrag erhalten die Jugendlichen bei Lehrabschluss gutgeschrieben. Bei der Post beginnen jährlich rund 600 Jungen und Mädchen eine Ausbildung.

Vertrauen in die Lehrlinge

Der Nichtraucherbonus beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Wer von den Lehrlingen in den Genuss eines Nichtraucherbonus kommen will, schliesst mit der Ausbildungsleitung lediglich eine entsprechende Vereinbarung ab. In einem "Nichraucher/innen-Pass" bestätigt der Lehrling jedes Semester, dass er weder in der Freizeit noch während der Arbeit geraucht hat. Die Schweizerische Post verzichtet ausdrücklich auf den Einsatz von Tests oder anderen Kontrollmassnahmen. Wichtigstes Ziel der Post ist es, die Jugendlichen mit dieser Kampagne zum Nichtrauchen zu motivieren.

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