Aktivitäten in der ersten Woche des 1. Lehrjahres
Ankündigung des Projektes
In der ersten Woche der Berufslehre soll angekündigt werden, dass der Betrieb beabsichtigt, ein Tabakpräventionsprojekt durchzuführen.
Die Auszubildenden sollen nämlich die Möglichkeit haben, dies mit Schulkameraden, Freunden und Familie zu besprechen, bevor das Projekt beginnt. Wichtig ist, dass sie sich nicht "überfahren" fühlen - eine aktive Anteilnahme am Durchführungsbeschluss fördert bei den Auszubildenden das Engagement und die Verpflichtung gegenüber dem Projekt.
Einführung der Auszubildenden ins Projekt
Zur Einführung des Projekts ist genügend Zeit nötig. Es muss klar werden, dass keine Schikane eingeführt werden soll, sondern dass aus Gründen der beim Tabakkonsum rasch eintretenden Abhängigkeit und Gewohnheit, die den Lebensstil nachhaltig prägt, die Berufsschule und der Lehrbetrieb ein grosses Interesse daran haben, dass Jugendliche nicht ins regelmässige Rauchen hinein gleiten.
Die Einführung erfolgt am besten gruppenweise. In kleineren Gruppen haben die Auszubildenden weniger Hemmungen, eine Diskussion über ihre persönlichen Gewohnheiten und Entscheidungen zu führen, als in grösserem Kreis.
Informationen zum Tabakkonsum
Kurz nach der Einführung in das Projekt erfolgt eine Informationsveranstaltung zum Thema Tabak z.B. mit einem Informationsstand, der Kohlenmonoxid-Messungen durchführt und Dokumentation sowie Motivationsmaterial bietet. Spielmöglichkeiten in Wettbewerbsform sind eine attraktive Ergänzung solcher Aktionen. Dies kann in der Nähe der Cafeteria während der Pausen erfolgen und muss den Arbeitsbetrieb nicht belasten.
Information über Anerkennung, Belohnung: Vorschläge aus der Praxis
Wettbewerb
"Lehrzeit ohne Rauch" von Züri rauchfrei
Die Tabakpräventionsstelle des Kantons Zürich lancierte einen Wettbewerb für Lehrbetriebe im Kanton Zürich mit dem Ziel, in den Betrieben den Jugendlichen eine rauchfreie Lehrzeit zu ermöglichen. Nichtrauchende und rauchende Auszubildende können am Wettbewerb in Gruppen teilnehmen. Entscheidend ist, dass im Betrieb und während der Arbeitszeit nicht geraucht wird. Die Betriebe ersetzen die "Rauchpausen" durch ein Angebot an "gesünderen" Pausen.
Gemeindeverwaltung geht mit gutem Beispiel voran
In Wald (ZH) beteiligte sich die Gemeindeverwaltung am Wettbewerb "Lehrzeit ohne Rauchen" von Züri rauchfrei (siehe oben). Sie wollte damit ein Zeichen setzen und andere Betriebe zum Mitmachen animieren. Ausdrücklich wird vermerkt, dass es nicht nur gelungen ist, die 6 Auszubildende immer wieder zu motivieren, rauchfrei zu bleiben, sondern auch, deren Arbeitsumfeld frei von Passivrauch zu halten.
Zusätzliche Ferien
Die Stiftung Pro Juventute startete im März 2000 ihr Projekt "Nichtraucherbonus". Eine zusätzliche Ferienwoche, Reisegutscheine und ein Taschengeld winkten den Auszubildenden, die bis zu ihrem letzten Prüftag rauchfrei blieben. Auf Wunsch vermittelte Pro Juventute den aufhörwilligen Rauchern individuelle Ausstiegsberatung und ein Anleitungsprogramm. Täglich 3 Rauchpausen zu 3 Minuten ergeben einen Arbeitszeit-Verlust von 80 Stunden jährlich, rechnet die Pro Juventute vor.
In einem Postulat wird in der Stadt Thun gefordert, dass nichtrauchende Auszubildende der Stadtverwaltung eine zusätzliche Ferienwoche geniessen können. Damit wird der Gewinn gegenüber dem Verbot der Vorzug gegeben.
In Pfäffikon (ZH) ist dieses Postulat schon umgesetzt. Die Gemeindeveraltung hat die Zusammenarbeit mit den anderen Lehrbetrieben gesucht und war erfolgreich. Der Gewerbeverband war sofort dabei. 0-Ton des Präsienten : " Wichtig ist, dass niemand unter Zwang steht. Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn wir einen Beitrag zur Gesundheit unserer Jugend leisten können. Und was kostet es den Betrieb schon, wenn ein Lehrling eine zusätzliche Ferienwoche einziehen kann?" In Pfäffikon war der Boden gut vorbereitet. In der Gemeindezeitung wurde kurz vorher eine Umfrage zu Nichtrauchertischen in Restaurants durchgeführt, die ein nie vorher erreichtes Echo auf der Leserbriefseite zur Folge hatte.
Individualpreise
Ebenfalls bei der Rentenanstalt/Swiss Life sind zur Zeit auch Individualpreise im Gespräch. Bezahlte Ferientage, ein Zustupf für Sprachaufenthalte sind erste Vorschläge.
Die Firma Huber+Suhner in Pfäffikon (ZH) stellt denen einen Ausbildungsgutschein von Fr. 1'000.- zur Verfügung, die während der ganzen Lehre nicht geraucht haben. Mit der Belohnung für gesünderes Verhalten soll gleichzeitig der Grundstein zu lebenslangem Lernen gelegt werden. Anregung zu dieser Aktion kam durch das Projekt der zusätzlichen Ferienwoche der Gemeinde Pfäffikon.
Die Gemeinde Weisslingen (ZH) bezahlt erfolgreich bleibenden Nichtrauchern am Ende der Lehre einen zusätzlichen Monatslohn.
Die Gemeinde Rorbas (ZH) verlost am Schluss der Lehre eine Sonderprämie zu Fr. 1'000.- und richtet allen, die ohne Rauchen durchgehalten haben, eine Prämie von Fr. 100.- aus.
Ein Postulat in der Stadt Biel schlägt für Rauchabstinenz während der Lehre in der Stadtverwaltung für die welschen Auszubildende eine Reise nach Berlin und für die deutschsprachigen Auszubildende eine Reise nach Paris vor.
Abenteuer-Wochenende für Auszubildende, die nicht rauchen
Die Rentenanstalt/Swiss Life belohnt ihre Stifte im Rahmen eines schweizerischen Wettbewerbs zusätzlich mit einem verlängerten Abenteuer-Wochenende, wenn sie für eine bestimmte Zeit nicht rauchen. River Rafting, Bungeejumping und Fallschirmspringen sind im Angebot.
Information über Kontrolle der Einhaltung des Vertrags
Jede Art von Kontrolle muss bei der Einführung des Projektes besprochen werden. Die Projektteilnehmer müssen vor Projekteinstieg ihr Einverständnis zu nicht angekündigten Kontrollen geben können. Allerdings ist es auch denkbar, auf eine Kontrolle zu verzichten - wie es z.B. in kleineren Unternehmen möglich ist: die Stiftung Pro Juventute z.B. verzichtet bei ihrem Projekt auf eine Kontrolle der jungen Teilnehmer. Bei einer grösseren Anzahl von Auszubildenden in einem Betrieb ist allerdings eine Kontrolle der Rauchabstinenz der Glaubwürdigkeit der Projektes zuträglich.
Eine interessante Möglichkeit zur Kontrolle der Rauchabstinenz über die letzten 24 Stunden ist die Kohlenmonoxidmessung, wie sie gerne auch bei Informationsveranstaltungen von Fachstellen der Tabakprävention eingesetzt wird. Frühere Raucher sind bei diesen Messungen jeweils beeindruckt, dass sich ihr ehemaliger CO-ppm-Wert nun auf nahezu Null reduziert hat.
Information über Wahl der Begleitperson
Auch wer erst wenige Raucherjahre hinter sich hat, kann beim Rauchstopp auf Schwierigkeiten stossen. So hat bereits die Hälfte der rauchenden Jugendlichen zwischen 17 und 19 Jahren einen misslungenen Rauchstoppversuche hinter sich. Kleine Belohnungen sowie eine motivierende, aufmunternde, aber auch verständnisvolle Begleitung wirken deshalb Wunder!
Laien als Begleitpersonen ersetzen zwar nicht professionelle Raucherberatung, bieten aber eine wertvolle Unterstützung. Am besten eignen sich MitarbeiterInnen in der gleichen Abteilung: wenn sich beim Aufhörwilligen der grosse Drang zum Rauchen einstellt, dann sollte die Begleitperson in der Nähe sein und Zeit haben für ein kurzes motivierendes Gespräch oder eine Einladung zum Pausenkaffee.
Begleitpersonen, die sich noch an den eigenen Rauchstopp erinnern, eignen sich eventuell besser, da sie die Nikotin-Abhängigkeit und damit verbundene Schwierigkeiten selbst kennen.
Information über monatliche Treffen
Aufhörwillige RaucherInnen sollen die Möglichkeit haben, sich während mindestens einem halben Jahr monatlich eine halbe Stunde zu treffen, um ihre Fortschritte oder allenfalls Schwierigkeiten beim Rauchstopp zu besprechen. Je nach Wahl sollten sie im ersten Vierteljahr eine
RaucherberaterIn beiziehen können.
1 Woche später Vertragsabschluss
mit individuellen Teilnahmewilligen
Ebenfalls bei der Rentenanstalt/Swiss Life sind zur Zeit auch Individualpreise im Gespräch. Bezahlte Ferientage, ein Zustupf für Sprachaufenthalte sind erste Vorschläge.
Die Firma Huber+Suhner in Pfäffikon (ZH) stellt denen einen Ausbildungsgutschein von Fr. 1'000.- zur Verfügung, die während der ganzen Lehre nicht geraucht haben. Mit der Belohnung für gesünderes Verhalten soll gleichzeitig der Grundstein zu lebenslangem Lernen gelegt werden. Anregung zu dieser Aktion kam durch das Projekt der zusätzlichen Ferienwoche der Gemeinde Pfäffikon.
Die Gemeinde Weisslingen (ZH) bezahlt erfolgreich bleibenden Nichtrauchern am Ende der Lehre einen zusätzlichen Monatslohn.
Die Gemeinde Rorbas (ZH) verlost am Schluss der Lehre eine Sonderprämie zu Fr. 1'000.- und richtet allen, die ohne Rauchen durchgehalten haben, eine Prämie von Fr. 100.- aus.
Ein Postulat in der Stadt Biel schlägt für Rauchabstinenz während der Lehre in der Stadtverwaltung für die welschen Auszubildende eine Reise nach Berlin und für die deutschsprachigen Auszubildende eine Reise nach Paris vor.
mit Gruppen
Der Lehrmeister schliesst mit einer Gruppe Lehrlinge, die sich für ein Jahr der Rauchfreiheit verpflichten wollen, einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die gemeinsam erarbeiteten Bedingungen genannt. z.B. kann beschlossen werden, dass
- bei einem Rückfall eines Einzelnen sofortige Meldepflicht besteht und dass die Gruppe unterstützend zum erneuten Rauchstopp innerhalb von 10 Tagen beiträgt.
- ein einmaliger Rückfall bei einer Person keine Sanktionen nach sich zieht
- ein zweiter Rückfall den Rückfälligen zum Ausscheiden aus dem Projekt zwingt
- die Gruppe ausscheidet, wenn zwei Lehrlinge einen zweiten Rückfall erleben.
Im Vertrag werden ausserdem die Belohnungen festgelegt. Für jedes Lehrjahr wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, damit für die Jugendlichen die Vertragsdauer zu Beginn nicht unermesslich gross und damit unerfüllbar erscheint.
Ein Lehrbetrieb mit wenigen Lehrlingen wird ev. gezwungen sein, anstatt Gruppen einzelne Auszubildende am Projekt teilnehmen zu lassen. Hier ist es besonders wichtig, dass die MitarbeiterInnen den Lehrling sehr gut unterstützen und zum Durchhalten motivieren. Es empfiehlt sich eine Übernahme des Vertragsabschlusses für Gruppen mit entsprechenden Anpassungen.
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