Aktionsplan am Beispiel einer 3-jährigen Berufslehre

Berufliches Umfeld der Auszubildenden rauchfrei gestalten

Seit 1993 schützt das Arbeitsgesetz Nichtraucher vor Belästigung durch Tabakrauch am Arbeitsplatz. Betriebe, die in der Umsetzung dieser Massnahme nicht recht vorankommen, erhalten auf dieser Homepage Anregungen. (siehe Arbeitsplatz - Betriebe rauchfrei gestalten)

Einführung der Belegschaft ins Lehrbetriebsprojekt

Wenn ein Tabakpräventionsprojekt für die Auszubildenden durchgeführt wird, dann ist es bedeutungsvoll, dass es von der übrigen Belegschaft - mindestens verbal - unterstützt wird. Die Belegschaft wird deshalb ermuntert, die aufhörwilligen Auszubildenden zu unterstützen und an ihren Fortschritten Anteil zu nehmen.

Die Ankündigung des Projekts sollte jährlich kurz vor Anfang des Lehrjahres durch die Abteilungschefs, durch die Firmenzeitung oder durch eine Informationsveranstaltung erfolgen. Da die Nichtraucher im Betrieb gesetzlichen Schutz vor Passivrauchen geniessen, kann die Ankündigung auch gleich das Ziel haben, hier wieder einen Schritt vorwärts zu kommen.

Lehrvertrag

Ein Lehrbetrieb, der eine gewisse Tabakpräventions-Politik verfolgt, fügt im Lehrvertrag mit Vorteil einen entsprechenden Abschnitt ein.

Z.B.: Der Lehrbetrieb fördert die Rauchfreiheit ihrer Auszubildenden mit dem Ziel, die durch das regelmässige Rauchen rasch entstehende Abhängigkeit zu verhindern. Aufhörwilligen Rauchern wird Hilfe beim Rauchstopp angeboten.

Der Lehrbetrieb informiert die Berufsschule

Der Lehrbetrieb informiert die betreffende Berufsschule über die Durchführung des Projekts und bittet sie um Zusammenarbeit. Nach Möglichkeit soll die Berufsschule die Aktion der Lehrbetriebe unterstützen. Deshalb ist es wünschbar, dass der Lehrbetrieb versucht, andere Lehrbetriebe zu motivieren, ebenfalls ein Projekt "Berufslehre ohne Rauch" einzuführen. Einzelne Teile des Projektes können in kleineren Betrieben zusammengelegt werden (z. B. Informationsveranstaltung).

Elternbrief

Es ist wichtig, dass der Lehrbetrieb die Eltern oder Erziehungsberechtigten über die Durchführung des Projekts informiert und dies nicht den jungen Auszubildenden überlässt. Den Eltern muss die starke Abhängigkeitsgefahr des Tabakkonsums bewusst gemacht werden, und sie müssen wissen, dass es den Jugendlichen hilft, in ihrer Rauchfreiheit anerkannt und unterstützt zu werden.

Im Elternbrief müssen auch die Bedingungen und die Sanktionen bei Nicht-Einhalten der Abmachungen genannt werden.